Arbeitszeitgesetz, Merz

Arbeitszeitgesetz Juni 2026: Merz plant 13-Stunden-Tage statt 8-Stunden-Regel

25.05.2026 - 14:20:16 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Ein neues Wochenmodell soll starre Tagesgrenzen ersetzen.

Arbeitszeitgesetz Juni 2026: Merz plant 13-Stunden-Tage statt 8-Stunden-Regel - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz Juni 2026: Merz plant 13-Stunden-Tage statt 8-Stunden-Regel - Foto: über boerse-global.de

Ein umfassender Gesetzesentwurf soll bereits im Juni 2026 vorgelegt werden. Die von Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas unterstützte Initiative zielt darauf ab, die starren täglichen Höchstarbeitszeiten durch ein flexibleres Wochenmodell zu ersetzen. Während Wirtschaftsverbände gleichzeitig für einen erleichterten Kündigungsschutz werben, ist die Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften zum zentralen Streitpunkt geworden. Befürworter sehen die Reform als notwendig für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitnehmervertreter warnen vor einem historischen Rückschritt.

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Der Kampf um die 13-Stunden-Schicht

Das Kernstück der Reform: Der Acht-Stunden-Tag – in Deutschland seit 1918 geltender Standard – soll durch eine wöchentliche Höchstgrenze ersetzt werden. Bislang erlaubt das Arbeitszeitgesetz maximal acht Stunden täglich, unter bestimmten Bedingungen zehn. Der neue Vorschlag würde einzelne Arbeitstage von bis zu 13 Stunden ermöglichen – vorausgesetzt, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt über sechs Monate im gesetzlichen Rahmen.

Die Industrie zeigt sich begeistert. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), betonte Mitte Mai im Fernsehen, es gehe vor allem um eine andere Verteilung der Arbeit, nicht um eine generelle Erhöhung. Besonders Büro- und Dienstleistungssektoren würden profitieren. Bertram Brossardt, Chef der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), spricht von notwendigen Wettbewerbsvorteilen.

Doch die Debatte geht weit über die reine Stundenfrage hinaus. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), fordert parallel einen flexibleren Kündigungsschutz. Die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht noch weiter: Sie verlangt die Abschaffung des Rechts auf Teilzeit ohne besonderen Grund. Zudem sollen Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag künftig vorrangig Vollzeitbeschäftigten vorbehalten bleiben.

Gewerkschaften drohen mit Protesten

Die Reaktion der Arbeitnehmervertreter fällt vernichtend aus. Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), warnt vor dem Abbau von Schutzrechten und kündigt Proteste an. Ver.di-Chef Frank Werneke argumentiert, die geplanten 13-Stunden-Tage führten zu erheblichen Gesundheitsrisiken und Produktivitätseinbußen.

Die Zahlen untermauern diese Sorgen. Experten des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) errechneten: Unter dem neuen Wochenmodell wären theoretisch bis zu 73,5 Stunden in einer einzigen Woche möglich. Die Rechnung basiert auf einem 24-Stunden-Tag abzüglich der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden und einer 45-minütigen Pause – multipliziert mit sechs Arbeitstagen.

Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), warnt vor den Folgen: Überlange Arbeitstage seien nachweislich mit höheren Stressraten, Burnout und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden. Auch die Fehleranfälligkeit steige dramatisch. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigt: Regelmäßige Arbeit von mehr als 40 Stunden pro Woche erhöht das Risiko psychischer Störungen und Herzkrankheiten.

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Eine WSI-Studie zeigt zudem, dass längere Arbeitszeiten bestehende Ungleichheiten verschärfen. Zwar würde eine Forsa-Umfrage zufolge eine Mehrheit von 59 Prozent eine Reform grundsätzlich befürworten – doch drei Viertel der Beschäftigten fürchten die negativen Folgen.

Was Gerichte und Betriebsräte dazu sagen

Während die Politik streitet, zeichnen aktuelle Urteile ein klares Bild der bestehenden Rechtslage. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied am 19. November 2025: Ein Arbeitgeber musste nachzahlen, weil die finanziellen Bedingungen in einem Aufhebungsvertrag falsch formuliert waren.

Noch deutlicher wurde das LAG Hamm (Az. 13 SLa 307/24): Nach einer unwirksamen Kündigung musste der Arbeitgeber rückständige Löhne samt Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen – plus Entschädigung für den Verlust eines Dienstwagens und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Insgesamt über 8.600 Euro brutto monatlich für die Dauer des Annahmeverzugs.

Ein historischer Fall bleibt richtungsweisend: Das LAG Hamm entschied am 12. Mai 2011, dass die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters wegen des Verzehrs eines abgelaufenen Schokoriegels unwirksam war – entscheidend waren 36 Jahre tadelloser Dienst.

Erst kürzlich, am 23. Oktober 2025, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: In Equal-Pay-Verfahren müssen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten und die Gleichwertigkeit ihrer Tätigkeit genau dokumentieren. Die Beweislast liegt bei ihnen.

Ein Betriebsratsmitglied bei Amazon, Herr Sardas, äußerte gegenüber der Presse die Befürchtung, dass die Reform gezielt Teilzeitmodelle gefährden könnte – Modelle, auf die viele Beschäftigte für ihre Work-Life-Balance angewiesen sind.

Was 2026 finanziell zu beachten ist

Parallel zur Rechtsdebatte gelten für 2026 neue finanzielle Eckwerte. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Die Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus durchschnittlich 0,85 Prozent Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent.

Für Midijobs liegt die Verdienstgrenze zwischen 603,01 und 2.000 Euro brutto monatlich. Eine wichtige Option bleibt die Übertragung von Wertguthaben – etwa angesammelte Überstunden oder nicht genommener Urlaub – an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Der Mindestbetrag für eine solche Übertragung liegt 2026 bei 23.730 Euro. Steuern und Sozialabgaben werden erst bei Auszahlung fällig.

Die Notwendigkeit formaler Dokumentation zieht sich durch das gesamte Arbeitsrecht. Zwar können Arbeitsverträge theoretisch mündlich geschlossen werden – wie im Fall eines Trigema-Mitarbeiters, der nach 48 Jahren ohne schriftlichen Vertrag in Rente ging – doch das Nachweisgesetz schreibt die schriftliche Fixierung wesentlicher Bedingungen vor. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro.

Entscheidende Wochen für den Arbeitsmarkt

Die kommenden Wochen werden über die Zukunft deutscher Arbeitsstandards entscheiden. Arbeitsministerin Bas hat sich auf Gewerkschaftskongressen persönlich von Teilen der Reform distanziert – obwohl der Entwurf aus den Koalitionsvereinbarungen stammt. Die Spannung zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und historisch gewachsenem Arbeitnehmerschutz bleibt hoch.

Die Rolle der Betriebsräte dürfte entscheidend sein. Sollten die geplanten Änderungen bei Kündigungsschutz und Arbeitszeit kommen, werden sie die praktische Umsetzung des Wochenmodells auf Unternehmensebene aushandeln müssen. Ob die Reform tatsächlich zu Produktivitätsgewinnen führt oder zur befürchteten Erosion der Schutzstandards – das ist die zentrale Frage für den deutschen Arbeitsmarkt in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts.

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