Arbeitszeitgesetz: Flexibilität nur für tarifgebundene Betriebe geplant
20.06.2026 - 12:43:34 | boerse-global.de
Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht flexiblere Arbeitszeiten vor – aber nur für Unternehmen mit Tarifvertrag. Opposition und Wirtschaftsverbände laufen Sturm.
Tarifbindung als Knackpunkt
Der 21-seitige Entwurf aus dem von Bärbel Bas (SPD) geführten Ministerium will den Acht-Stunden-Tag als Grundsatz behalten. Abweichungen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sollen aber möglich sein. Die Einschränkung: Nur tarifgebundene Betriebe oder Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen dürfen mitmachen.
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Genau das sorgt für dicke Luft. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Gitta Connemann von der Mittelstandsunion sprechen von einem Bruch des Koalitionsvertrags. Unions-Sprecher Marc Biadacz fordert: Die Flexibilisierung müsse allen Arbeitnehmern offenstehen – unabhängig von einer Tarifbindung.
Wirtschaft schlägt Alarm
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nennt den Entwurf eine Zumutung und fordert dessen Rückzug. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, sieht darin eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen. Thilo Brodtmann vom Maschinenbauverband VDMA kritisiert, dass zahlreiche Unternehmen ohne Tarifvertrag von den neuen Regeln ausgeschlossen blieben.
Ein weiterer Streitpunkt: die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Wirtschaftsverbände warnen vor einem Bürokratie-Monster. Marie-Christine Ostermann vom Verband „Die Familienunternehmer“ rechnet vor: Neue Dokumentationspflichten belasteten fast alle Unternehmen – die Vorteile der Flexibilisierung bekäme aber nur ein Teil.
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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnet den Entwurf als praxisfern. Generalsekretär Holger Schwannecke sagt, die geplanten Regeln gingen an der Realität vieler Handwerksbetriebe vorbei. Auch IHK-Präsident Uwe Goebel fordert Nachbesserungen, vor allem für kleine Unternehmen und Start-ups.
SPD und Gewerkschaften verteidigen Pläne
Innerhalb der SPD und bei den Gewerkschaften sieht man das anders. SPD-Politikerin Annika Klose hält den Entwurf für einen notwendigen Schritt. Er verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verhindere unbezahlte Überstunden.
Bernhard Steidl vom DGB Bayern verteidigt die Beibehaltung des Acht-Stunden-Tags als wesentliches Instrument des Gesundheitsschutzes. Der Entwurf enthält zudem spezifische Branchenregelungen: Bäckereien sollen sonntags künftig bis zu acht Stunden öffnen dürfen, Bibliotheken bis zu sechs Stunden.
Das Bundesarbeitsministerium betont, es handle sich um eine interne Arbeitsfassung in einem frühen Abstimmungsstadium. Eine finale Version des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor.
