Arbeitszeitgesetz, Entscheidung

Arbeitszeitgesetz: Entscheidung zu 13-Stunden-Tagen am 1. Juli

16.06.2026 - 00:22:50 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Reformen bei Arbeitszeit, Entgelttransparenz und Krankenversicherung. Milliardenlücke soll geschlossen werden.

Arbeitszeit, Gehalt & Krankenkasse: Neue Gesetze ab 2026
Arbeitszeitgesetz - Ein minimalistischer Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Uhrsymbol, der die Themen Arbeitsrecht und Arbeitszeitflexibilisierung widerspiegelt. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung arbeitet an weitreichenden Gesetzesänderungen, die Arbeitsmarkt und Sozialversicherung in den nächsten zwei Jahren massiv verändern werden. Im Fokus stehen flexiblere Arbeitszeiten, neue Gehaltstransparenz und milliardenschwere Einsparungen in der Krankenversicherung.

Ende der täglichen Höchstarbeitszeit?

Die Koalition ringt um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Unionsfraktionschef Jens Spahn drängt auf die Umsetzung einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderung: Statt einer täglichen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das Ziel ist mehr wirtschaftliche Flexibilität.

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Günter Krings, stellvertretender Unionsfraktionschef, hält das aktuelle Modell für überholt – besonders mit Blick auf mobiles Arbeiten und Homeoffice. Die SPD sieht das anders. „Eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist nicht geplant“, betont Arbeitspolitiker Jan Dieren. Vielmehr solle die Reform Beruf und Familie besser vereinbar machen.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese stellte ein Modell mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit und verpflichtender digitaler Zeiterfassung in Aussicht. Möglich wären demnach bis zu 13 Stunden Arbeit pro Tag, solange die 40-Stunden-Woche nicht überschritten wird. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich im Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026.

Kritik kommt vom Marburger Bund. Die Ärztegewerkschaft warnt vor Gesundheitsrisiken und einer Gefährdung der Patientensicherheit. Klinikärzte leisten bereits jetzt durchschnittlich sechs Überstunden pro Woche.

Neue Transparenzpflichten für Unternehmen

Parallel dazu müssen sich Unternehmen auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie einstellen. Die offizielle Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. Seit dem 8. Juni gilt die Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber unmittelbar. Für die Privatwirtschaft soll das nationale Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten.

Die Richtlinie verlangt unter anderem: Arbeitgeber müssen bereits vor dem Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne nennen. Das Abfragen des bisherigen Gehalts ist verboten. Bei Klagen wegen Entgeltbenachteiligung kehrt sich die Beweislast um. Ab Juni 2028 gelten zudem Berichtspflichten für Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten.

Hintergrund ist das unbereinigte Lohngefälle in Deutschland – aktuell liegt es bei 18 Prozent.

Milliardenlücke in der Krankenversicherung

Um die gesetzliche Krankenversicherung 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten, plant die Regierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ein zentraler Punkt: die beitragsfreie Familienversicherung für Partner soll abgeschafft werden. Künftig wären 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens fällig – bei 3.000 Euro Monatsverdienst sind das 75 Euro.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fordert, diese Regelung auch auf Ehepartner von Beamten auszuweiten. Hier ist ein Beitrag von 3,5 Prozent im Gespräch.

Parallel bereitet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Steuerreform vor. Intern liegen zwei Varianten: Entlastungen von 10 oder 20 Milliarden Euro. Geplant ist, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem höheren Jahreseinkommen greifen zu lassen. Zur Gegenfinanzierung werden eine Erhöhung des Reichensteuersatzes und Anpassungen bei der Erbschaftsteuer erwogen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer mahnt, der Bund müsse mögliche Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vollständig ausgleichen.

Härtere Gangart beim Bürgergeld?

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Zustellungen verschärft. Ein Einwurf-Einschreiben gilt seit einem Urteil vom 7. Mai 2026 nicht mehr als Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Schreibens. Grund ist die Digitalisierung der Zustellprozesse.

In einem konkreten Fall führte der fehlende Nachweis einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement zu Lohnnachzahlungen von über 100.000 Euro. Experten empfehlen Arbeitgebern daher die Zustellung durch Boten mit Protokoll.

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Zudem gibt es Bestrebungen, die Regeln beim Bürgergeld zu verschärfen. Ein Entwurf aus dem Bundesrat sieht vor, dass nichterwerbsfähige Personen – insbesondere Kinder unter 15 Jahren – ihren Leistungsanspruch verlieren können, wenn sie sich länger als vier Wochen ohne Zustimmung des Jobcenters im Ausland aufhalten. Die Bundesregierung lehnt diesen Entwurf bisher ab.

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