Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant bis zu 13 Stunden täglich

11.06.2026 - 07:31:54 | boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte tägliche Einsätze von bis zu 13 Stunden ermöglichen und stößt auf Kritik von Gewerkschaften.

Arbeitszeitreform: Bundesregierung plant tägliche 13-Stunden-Schichten
Arbeitszeitgesetz - Eine Nahaufnahme eines modernen Zifferblatts, die Zeiger nähern sich Mitternacht. Im Hintergrund verschwommene Büroangestellte, die spät arbeiten. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Statt der bisher starren täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig die EU-Arbeitszeitrichtlinie gelten. Das könnte tägliche Einsätze von bis zu 13 Stunden erlauben.

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Von der Tages- zur Wochenhöchstarbeitszeit

Die Schwarz-Rote Koalition will noch im Juni einen Gesetzesentwurf vorlegen. Dieser verschiebt den Fokus von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die bisherigen Grenzen von acht beziehungsweise zehn Stunden täglich würden damit fallen.

Die EU-Richtlinie erlaubt theoretisch bis zu 13 Stunden Arbeit pro Tag – vorausgesetzt, die Ruhezeit von elf Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums bleibt erhalten.

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt am 10. Juni trafen die Fronten hart aufeinander. Arbeitgebervertreter forderten mehr Flexibilität für den Wirtschaftsstandort. Die Gewerkschaften warnten vor einer Aushöhlung des Acht-Stunden-Tags und negativen Gesundheitsfolgen.

Arbeitswissenschaftliche Studien zeigen: Ab der zehnten Arbeitsstunde sinkt die Produktivität drastisch, das Unfallrisiko steigt.

Überstunden: Pauschale Abgeltung oft unwirksam

Unabhängig von der Reform bleibt die Rechtsprechung klar: Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Überstunden pauschal mit dem Grundgehalt abgelten, sind meist unwirksam. Vor allem dann, wenn für den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, wie viel Mehrarbeit ohne Extra-Vergütung geschuldet wird.

Ein Urteil zeigt die finanziellen Risiken für Arbeitgeber: Einem Lagerleiter wurden über 9.500 Euro brutto für rund 968 geleistete Überstunden zugesprochen. Die vertragliche Abgeltungsklausel hielt vor Gericht nicht stand.

In solchen Fällen greift die gesetzliche Regelung: Die Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

Minijobs: Strenge Regeln für Arbeitszeitkonten

Auch bei geringfügiger Beschäftigung gelten klare Vorgaben. Arbeitszeitkonten sind zwar zulässig, erfordern aber eine vorausschauende Jahresbetrachtung. Das regelmäßige Entgelt darf die Grenze von 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro jährlich im Durchschnitt nicht überschreiten.

Ein dauerhafter Aufbau von Zeitguthaben ist nicht erlaubt. Mehrarbeit muss innerhalb weniger Monate durch Freizeit ausgeglichen werden – sonst droht der Verlust des sozialversicherungsrechtlichen Status.

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Deutschland verpasst Frist zur Entgelttransparenz

Parallel dazu gerät die Bundesregierung unter Druck aus Brüssel. Der Stichtag zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni wurde verpasst. Potenzielle Strafzahlungen könnten folgen.

Die Richtlinie sieht vor: Unternehmen müssen Gehaltsspannen künftig bereits in Stellenanzeigen ausweisen. Arbeitnehmer erhalten ein weitreichendes Auskunftsrecht über die Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten. Die Bundesregierung plant die vollständige Umsetzung nun für Anfang 2027.

WM 2026: Darf ich während der Arbeit Fußball gucken?

Mit dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft am heutigen Donnerstag stellt sich auch die Frage nach der privaten Nutzung von Arbeitszeit. Die klare Antwort der Rechtsexperten: Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, Spiele während der Arbeit zu verfolgen oder an Spieltagen Urlaub zu bekommen.

Private Streams oder Radiohören brauchen die ausdrückliche oder geduldete Genehmigung des Arbeitgebers. Verstöße gegen betriebliche Nutzungsverbote oder unentschuldigtes Fehlen können arbeitsrechtliche Sanktionen auslösen – bis hin zur Kündigung.

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