Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant 48-Stunden-Woche statt Tageslimit
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wie am 27. Oktober 2026 bekannt wurde, soll die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze von durchschnittlich 48 Stunden auf Grundlage von EU-Vorgaben abgelöst werden. Ein solcher Schritt würde es Betrieben ermöglichen, längere einzelne Arbeitstage für Beschäftigte anzusetzen.
Aktuelle Rechtslage und europäischer Rahmen
Derzeit sieht das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine tägliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich 8 Stunden vor. Diese darf unter der Voraussetzung eines entsprechenden Zeitausgleichs auf maximal 10 Stunden ausgedehnt werden.
Zwischen zwei Arbeitsschichten ist eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie lässt hingegen einen wöchentlichen Rahmen zu, bei dem die Arbeitszeit einschließlich anfallender Überstunden im Durchschnitt maximal 48 Stunden betragen darf.
Bundeskanzler Friedrich Merz verwies zur Veranschaulichung der Reformidee auf die UPM-Bioraffinerie im sachsen-anhaltischen Leuna. Dort arbeiten die Beschäftigten an drei Tagen pro Woche in Schichten von 12 Stunden. Im Anschluss an seinen Besuch der Anlage in Leuna erklärte Merz, dass ein Arbeitseinsatz von mehr als acht Stunden keine Ausbeutung darstelle.
Stimmen aus Wirtschaft und Verbänden
Aufseiten der Arbeitgeberverbände stößt eine Flexibilisierung seit Langem auf Zustimmung. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), forderte eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und bezeichnete das bestehende Regelwerk als veraltet.
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Kritik am konkreten Referentenentwurf kam hingegen vom Verband Südwesttextil. Der Verband bewertete die Vorlage als unzureichend, da Ausnahmen von der täglichen Obergrenze ausschließlich an tarifliche Vereinbarungen sowie an zusätzliche Vorgaben für den Gesundheitsschutz gekoppelt werden sollen.
Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, erklärte hierzu, eine Reform, die Flexibilität verspreche, aber neue Hürden aufbaue, verdiene ihren Namen nicht. Der Verband fordert stattdessen eine wöchentliche Obergrenze ohne weiterführende bürokratische Auflagen.
Auch der DEHOGA Niedersachsen sprach sich auf seinem Landesverbandstag in Hildesheim für die Abkehr von der täglichen Begrenzung aus. Der Verband verlangte eine praxistaugliche Wochenarbeitszeit, die nicht allein tarifgebundenen Unternehmen offenstehen dürfe.
Politischer Widerstand und rechtliche Vorgaben
Innerhalb der Regierungskoalition unter Friedrich Merz besteht über den Kurs Uneinigkeit. Die Positionen von CDU/CSU und SPD weichen in der Arbeitszeitpolitik deutlich voneinander ab.
Während Arbeitgeber auf mehr Spielraum drängen, lehnen die SPD und die Gewerkschaft Verdi das Vorhaben ab und warnen vor gesundheitlichen Risiken sowie vor unfreiwillig ausgedehnten Schichten. Auch weitere Gewerkschaften wiesen die Überlegungen am 27. Oktober 2026 zurück und betonten die Gefahren längerer Belastungsphasen.
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Auf politischer Ebene steht Alexander Schweitzer parteiintern unter Druck; das Gesetzesvorhaben gilt derzeit als blockiert, während 12-Stunden-Schichten weiterhin auf bestimmte Wirtschaftssektoren beschränkt bleiben.
Das Bundesarbeitsgericht bekräftigte unterdessen die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber. Demnach müssen Betriebe ein zuverlässiges, objektives und leicht zugängliches System vorhalten, um die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten lückenlos zu erfassen.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die geplante Reform das reguläre parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten neuer Gesetzesvorgaben bleiben die gegenwärtigen Arbeitszeitbestimmungen verbindlich.
