Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung erwägt 12-Stunden-Tage statt Tagesgrenze

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Wochenmodell mit bis zu zwölf Stunden täglich wird erwogen; ein Regierungskompromiss und eine Gesetzesänderung stehen noch aus.
Leere, moderne Industriehalle mit hohen Decken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung erwägt eine grundlegende Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes. Im Kern der Überlegungen steht der Übergang von einer täglichen zu einer wöchentlichen Berechnung der Arbeitszeit, wodurch künftig Einsätze von bis zu 12 Stunden an einem Tag möglich werden könnten. Bundeskanzler Merz unterstützt ein solches Modell, das etwa eine Arbeitszeit von 12 Stunden verteilt auf drei Tage vorsieht.

Rechtlicher Rahmen und europäische Richtlinien

Bislang sieht das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag vor. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn die Mehrarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird. Bestimmte Branchen kennen bereits abweichende Sonderregelungen; so sind 12-Stunden-Schichten in der chemischen Industrie bereits erlaubt.

Der aktuelle Vorschlag zur Einführung einer Wochenobergrenze geht auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zurück. Als äußerer Rahmen greifen die Vorgaben des europäischen Rechts. Die Richtlinien der Europäischen Union schreiben eine Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche inklusive geleisteter Überstunden vor.

Zudem verlangt das europäische Arbeitsrecht eine Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Nach Angaben der Deutschen Welle gab es bis zum 18.10.2026 noch kein finales Abkommen innerhalb der Bundesregierung; ein entsprechender Koalitionskompromiss steht bislang aus, und das Gesetz wurde noch nicht modifiziert.

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Kontroverse zwischen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften

In der Wirtschaft stößt der Vorstoß auf unterschiedliche Reaktionen. Arbeitgeberverbände sprechen sich für flexiblere Modelle aus und sehen darin Vorteile für Wirtschaftszweige wie die Industrie, den Tourismus sowie das Gastgewerbe.

Gewerkschaften und Teile der SPD äußern hingegen deutliche Bedenken. Sie warnen vor gesundheitlichen Risiken für die Beschäftigten und befürchten einseitig durch Betriebe verordnete lange Arbeitsschichten. Kritiker weisen zudem darauf hin, dass eine Arbeitszeitverlängerung auf Tagesebene nicht automatisch mit höheren Löhnen für die betroffenen Arbeitnehmer einhergeht.

Personalsituation und Fachkräftemangel in der Praxis

Die Diskussion über flexiblere Arbeitszeiten fällt in eine Phase spürbarer personeller Engpässe in zentralen Wirtschaftsbereichen. Während für Infrastrukturvorhaben insgesamt 500 Mrd. Euro bereitgestellt sind, beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft den aktuellen Fehlbestand auf rund 148.000 Fachkräfte. Der Mangel betrifft insbesondere Elektriker, Heizungs- und Klimainstallateure sowie Mechaniker.

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Zusätzliche Debatten betreffen die Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland. Nach Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2026 rund 546.000 Arbeitnehmer aus dem westlichen Balkan in Deutschland beschäftigt. Davon arbeiteten über die Hälfte beziehungsweise rund 53 Prozent in ausgewiesenen Fachkraftberufen.

Pläne sehen vor, die Jahresquote für Arbeitskräfte aus dieser Region ab Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 Plätze zu halbieren, was auch Staatsbürger aus Serbien einschließt. Die Bundesagentur für Arbeit lehnt diesen Schritt ab und verweist auf die Gefahr wachsender Engpässe in Branchen wie dem Baugewerbe, Transport, der Logistik sowie der Gastronomie.

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