Arbeitszeitgesetz: Ampel plant Wechsel zur Wochenhöchstarbeitszeit
09.06.2026 - 13:32:14 | boerse-global.de
Statt täglicher Höchstarbeitszeiten soll künftig eine wöchentliche Obergrenze gelten. Gewerkschaften schlagen Alarm.
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Übergang zur Wochenhöchstarbeitszeit geplant
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, noch im Juni einen Gesetzentwurf vorzulegen. Kern des Vorhabens: die Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einem wöchentlichen Kontingent.
Ein Spitzentreffen des Koalitionsausschusses mit den Sozialpartnern ist für den 10. Juni angesetzt. Das gesamte Reformpaket soll bis zum 30. Juni auf den Weg gebracht werden.
Unterstützung kommt unter anderem vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Niedersachsen. Starre Tagesgrenzen seien etwa bei Hochzeitsfeiern nicht mehr zeitgemäß, heißt es dort. Aktuell erlaubt das Gesetz acht Stunden pro Tag, maximal zehn unter bestimmten Voraussetzungen.
Warnungen vor gesundheitlichen Folgen
Gewerkschaften und Forschungsinstitute sehen die Pläne kritisch. DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnete die Reform als „ökonomisch und sozial verfehlt“. Sie warnte: Eine Flexibilisierung würde Schichten von bis zu 13 Stunden ermöglichen.
Arbeitswissenschaftliche Studien stützen die Bedenken. Das Unfallrisiko steigt nach der achten Arbeitsstunde steil an. Die Gewerkschaft NGG konkretisierte: Bei einem Zwölf-Stunden-Tag liege das Risiko um 80 Prozent höher als an einem Standardarbeitstag.
Auch die Hans-Böckler-Stiftung gibt zu bedenken, dass eine reine Wochenarbeitszeit Arbeitstage von deutlich über zwölf Stunden rechtlich erlauben würde. Laut einer WSI-Befragung befürchten drei Viertel der Beschäftigten negative Auswirkungen auf ihre Work-Life-Balance.
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Politische Bedingungen und wirtschaftliche Gegenargumente
Bas knüpfte die Lockerung an strikte Bedingungen. Sie fordert Schutz durch Mitbestimmung und Tarifverträge sowie eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Zudem dürfe die Reform Frauen nicht benachteiligen.
Als sozialen Ausgleich verlangt die Ministerin eine Einkommensteuerreform. Kleine und mittlere Einkommen sollen um mindestens 500 Euro pro Jahr entlastet werden – möglicherweise ab Januar 2027.
Innerhalb der Arbeitnehmerschaft ist die Ablehnung breit. IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis nannte die Debatte unsinnig: Bestehende Tarifverträge böten bereits ausreichend Flexibilität. Reformen dürften nicht der Haushaltskonsolidierung dienen, mahnte er.
Arbeitsökonom Holger Schäfer vom IW plädiert angesichts des demografischen Wandels für höheres Arbeitsvolumen. IfW-Experte Moritz Schularick bezweifelt dagegen, dass die aktuelle Reform den erhofften großen Wurf bringt. Ein Kompromiss der Rentenkommission wird bis zum 29. Juni erwartet.
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