Arbeitszeit-Reform: Zehn Stunden täglich nur in Tarifbetrieben
19.06.2026 - 07:30:56 | boerse-global.de
Der Referentenentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt bereits vor der offiziellen Abstimmung für heftigen Streit.
Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag
Kern der Reform: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren. Der gesetzliche Achtstundentag bleibt zwar Standard, die Ausnahmen werden aber deutlich ausgeweitet.
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In tarifgebundenen Betrieben oder mit entsprechender Betriebsvereinbarung soll die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden steigen dürfen. Voraussetzung: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit überschreitet im Jahresschnitt 48 Stunden nicht. Rechnerisch wäre zeitweise eine 60-Stunden-Woche möglich – sofern innerhalb von vier Monaten der Freizeitausgleich erfolgt.
Betriebe ohne Tarifbindung bleiben außen vor. Sie müssen weiterhin die tägliche Höchstarbeitszeit als feste Grenze einhalten.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Parallel zur Flexibilisierung verschärft der Entwurf die Dokumentationspflichten. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Damit setzt das Ministerium Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.
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Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt – die Dokumentationspflicht entfällt aber nicht. Sie kann lediglich auf die Beschäftigten delegiert werden.
Die Kosten: 76,7 Millionen Euro einmaliger Umstellungsaufwand. Das Ministerium rechnet jedoch mit jährlichen Einsparungen von 168,6 Millionen Euro durch Bürokratieabbau.
Scharfe Kritik von Wirtschaft und Opposition
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert den Rückzug des Entwurfs. Die Verknüpfung von Flexibilisierung und Tarifbindung sei unzureichend für eine moderne Arbeitswelt.
Oliver Zander von Gesamtmetall spricht von einem „Rückfall in veraltete Regulierungsmuster“. Er wirft dem Ministerium vor, gewerkschaftliche Maximalforderungen umzusetzen.
Auch politisch gibt es Gegenwind. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärt, der Entwurf entspreche nicht den Koalitionsvereinbarungen. Gitta Connemann von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion kritisiert die Benachteiligung nicht-tarifgebundener Firmen und die bürokratischen Hürden.
Sonderregeln für Bäckereien und Bibliotheken
Der Entwurf enthält spezifische Öffnungsklauseln für Sonntagsarbeit. Öffentliche Bibliotheken dürften Personal sonntags bis zu sechs Stunden beschäftigen. Bäckereien könnten an Sonntagen fünf Stunden produzieren und drei Stunden ausliefern.
Das Ministerium betont: Es handelt sich um eine interne Arbeitsfassung, die noch nicht final abgestimmt ist. Die Reform ist Teil eines größeren Pakets mit Renten- und Steueränderungen. Die Koalition will es noch vor der Sommerpause beraten.
