Arbeitszeit-Reform, Wöchentliche

Arbeitszeit-Reform: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ab 2027

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 08:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant wöchentliche Höchstarbeitszeit und verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Wirtschaft begrüßt, Gewerkschaften kritisieren die Reform.

Merz treibt große Arbeitszeit-Reform mit Flexibilisierung voran
Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassungsuhr oder einer Hand, die eine Zeiterfassungs-App bedient, im Hintergrund ein modernes Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mitte Juli 2026 präzisierte er die Pläne für eine Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten – parallel dazu legte das Arbeitsministerium Details zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung vor.

Von täglich auf wöchentlich: Die neue Höchstarbeitszeit

Der Kern der Reform: Statt einer täglichen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das klingt banal, hat aber enorme Auswirkungen. Bisher sind acht Stunden pro Werktag die Regel, unter bestimmten Bedingungen zehn. Künftig könnten Beschäftigte an manchen Tagen deutlich länger arbeiten – solange der wöchentliche Ausgleich stimmt.

Ein Referentenentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas vom 18. Juni sah diese Flexibilisierung zunächst nur für tarifgebundene Betriebe vor. Merz forderte Nachbesserungen: Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen profitieren. Der Ausgleichszeitraum soll von sechs auf vier Monate schrumpfen. Ziel ist die EU-weit zulässige Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche.

Die Wirtschaft jubelt. Der Dehoga fordert die Umstellung seit Jahren, um saisonale Spitzen abfedern zu können. Der DGB dagegen läuft Sturm: 72 Prozent der Beschäftigten wollen laut Umfragen nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten.

Elektronische Zeiterfassung: Schluss mit Vertrauensarbeitszeit?

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Parallel zur Flexibilisierung kommt die Pflicht zur digitalen Erfassung. Ein Referentenentwurf des BMAS vom 17. Juli schreibt vor: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch dokumentieren.

Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Ein Jahr für alle Unternehmen
- Zwei Jahre für Betriebe unter 250 Mitarbeitern
- Fünf Jahre für Betriebe unter 50 Mitarbeitern

Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können von der elektronischen Form ausgenommen werden. Auch Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber der Arbeitgeber muss trotzdem die Einhaltung der Höchstzeiten kontrollieren.

Debatte um Arbeitsvolumen: Deutschland im OECD-Vergleich

Die Reform fällt in eine Zeit intensiver Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit. Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner schlug am 17. Juli Alarm: Mit durchschnittlich 1.300 Stunden Jahresarbeitszeit liege Deutschland am Ende der OECD-Statistik. Die Teilzeitquote sei von 16 Prozent im Jahr 2000 auf 35 Prozent im Jahr 2025 gestiegen.

Aus Sicht der Arbeitgeber braucht es eine Flexibilisierung ohne zusätzliche Bürokratie. Auch die hohen Grenzsteuersätze stehen in der Kritik – sie machten Mehrarbeit unattraktiv.

Weitere Einschnitte ab 2027

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Die Koalition plant weitere Änderungen zum 1. Januar 2027:

  • Befristungen: Sachgrundlose Befristung wird auf 48 Monate ausgeweitet, bis zu sechs Verlängerungen möglich. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet.
  • Schriftformerfordernis: Arbeitsverträge sollen künftig auch ohne Unterschrift gültig sein.
  • Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag wird gesetzlicher Regelfall.
  • Altersteilzeit: Einstiegsgrenze steigt von 55 auf 58 Jahre, Blockmodell steht zur Disposition.

Und noch eine Überraschung: Bäckereien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Allerdings fällt der Ladenschluss in Länderhoheit – Bayern hat bereits Widerstand angekündigt. Ob die Regelung bundesweit kommt, ist offen.

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