Arbeitszeit-Reform: Entscheidung zu 40-Stunden-Woche am 1. Juli
16.06.2026 - 18:20:00 | boerse-global.de
Im Zentrum stehen die Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung.
Von täglich zu wöchentlich
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese zeigte sich Mitte Juni zuversichtlich, dass bald eine Einigung mit der Union steht. Kern der Reform: Statt täglicher Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Betrachtung gelten.
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Diskutiert wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit könnte auf bis zu 13 Stunden ansteigen. Die SPD koppelt diese Flexibilisierung eng an die Einführung einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung.
So soll die Einhaltung der Schutzvorschriften trotz längerer Arbeitstage kontrollierbar bleiben. Eine Entscheidung erwartet der Koalitionsausschuss am 1. Juli. Die Union drängt auf schnelle Umsetzung, die Linke lehnt das Vorhaben ab.
Bremen startet Pilotprojekt für Lehrer
Parallel zu den bundesweiten Verhandlungen setzt Bremen als erstes Bundesland ein konkretes Projekt um. Zum Schuljahr 2026/27 dokumentieren neun Schulen sämtliche Tätigkeiten digital.
Allein am Gymnasium Carl von Ossietzky in Bremerhaven erfassen rund 60 Lehrkräfte ihre Arbeitszeit mit der App „Untis Arbeitszeit“. Erfasst werden Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen und Verwaltungstätigkeiten.
Ziel: Die tatsächliche Arbeitsbelastung im Lehrberuf sichtbar machen und den Arbeitsschutz verbessern. Die Software warnt automatisch, wenn gegen gesetzliche Ruhezeiten verstoßen wird. Das Pilotprojekt läuft bis Juli 2027, die erste Zwischenevaluation erfolgt nach dem ersten Halbjahr.
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EuGH und BAG gaben den Anstoß
Die aktuelle Debatte stützt sich auf grundlegende Gerichtsentscheidungen. Bereits 2019 forderte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Systeme zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigte dies am 13. September 2022: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen.
Im Gastgewerbe ist die Dokumentationspflicht längst gelebte Praxis, auch wenn hier keine feste Form vorgeschrieben ist. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten.
70 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe arbeiten gelegentlich am Wochenende, 51 Prozent leisten Abendarbeit, 21 Prozent sind im Schichtsystem tätig. Der DEHOGA Bundesverband fordert seit Anfang des Jahres die Ablösung der täglichen durch eine wöchentliche Regelung. Aktuell gilt maximal acht Stunden täglich, unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar auf zehn Stunden – mit entsprechendem Ausgleich.
