Arbeitssicherheit, Regeln

Arbeitssicherheit: Neue Regeln für Hautschutz und Datenschutz ab Juli

28.05.2026 - 05:30:51 | boerse-global.de

Der Gesundheitssektor erlebt ab Juli 2026 umfassende Reformen: Höhere Unfallchirurgen-Honorare, verschärfte Datenschutzauflagen und ein aktueller Cyberangriff auf das Klinikum Karlsruhe.

Arbeitssicherheit: Neue Regeln für Hautschutz und Datenschutz ab Juli - Foto: über boerse-global.de
Arbeitssicherheit: Neue Regeln für Hautschutz und Datenschutz ab Juli - Foto: über boerse-global.de

Zum 1. Juli steigen die Honorare für Unfallchirurgen, gleichzeitig verschärfen sich die Auflagen bei Datenschutz, Arbeitssicherheit und Patientenrechten. Ein Überblick.

UV-GOÄ: Mehr Geld, neue Abrechnungscodes

Die Gebührenordnung für die gesetzliche Unfallversicherung (UV-GOÄ) wird grundlegend überarbeitet. Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Sätze in den meisten Kategorien um fünf Prozent. Ausgenommen sind jedoch Basisleistungen und arthroskopische Eingriffe – sie bleiben von der Anhebung ausgeschlossen.

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Die Reform bringt zudem neue Abrechnungspositionen mit sich, die den wachsenden Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand abbilden sollen:

  • Ziffer 4: 10 Euro für den Abbruch einer medizinischen Behandlung
  • Ziffer 5: 10 Euro für Gespräche mit schwieriger Kommunikation
  • Ziffer 119: 26,72 Euro für ausführliche Entlassungsberichte

Für operative Eingriffe wurde ein neuer Abschnitt (XVII) speziell für Arthroskopien geschaffen. Die entsprechenden Codes reichen von 3400 bis 3444.

Prävention im Fokus – doch viele Unternehmen sind schlecht gerüstet

Der DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 zeigt ein widersprüchliches Bild. Neun von zehn Beschäftigten sehen Prävention als entscheidenden Faktor für die Stabilität ihres Unternehmens. Bei den Führungskräften sind es sogar 94 Prozent, die gesunde Arbeitsbedingungen bis zur Rente fordern.

Doch die Realität sieht anders aus: Ein Drittel der Unternehmen fühlt sich auf künftige Krisen schlecht vorbereitet. Zwar hat ebenfalls ein Drittel der Betriebe die Ausgaben für Arbeitssicherheit erhöht – die Risiken bleiben jedoch hoch.

Die häufigsten Gefahren laut Studie:

  • Stolper- und Sturzunfälle: 53 Prozent der Befragten sehen darin das Hauptrisiko
  • Psychischer Druck durch hohe Arbeitsintensität: 50 Prozent berichten davon
  • Gewalt am Arbeitsplatz: 22 Prozent haben entsprechende Vorfälle erlebt
  • Zunehmende psychische Belastung: 60 Prozent erwarten eine Verschärfung

Cyberangriff auf Klinikum Karlsruhe – Daten von 4.100 Patienten gestohlen

Der Gesundheitssektor bleibt ein bevorzugtes Ziel von Hackern. Ein aktueller Vorfall beim Klinikum Karlsruhe zeigt die Verwundbarkeit: Ein externer Abrechnungsdienstleister wurde angegriffen. Die Täter erbeuteten Daten von 4.100 Patienten, darunter 1.100 Gesundheitsdatensätze sowie mehrere Kontoverbindungen. Betroffen waren vor allem Privatpatienten und Selbstzahler. Die internen IT-Systeme des Krankenhauses blieben intakt.

Parallel dazu verschärft sich der regulatorische Druck. Der European Cyber Resilience Act (CRA) ist bereits in Kraft. Die ersten Meldepflichten greifen ab dem 11. September 2026. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können Fördermittel aus dem EU-Programm SECURE beantragen – insgesamt stehen 16,5 Millionen Euro bereit.

Noch weitreichender: Das KRITIS-Dachgesetz und die NIS2-Richtlinie werden voraussichtlich bis zu 40.000 Unternehmen in Deutschland betreffen. Sie fordern ganzheitliche Konzepte, um den Betrieb auch bei Netzausfällen aufrechtzuerhalten. Gefragt sind redundante, infrastrukturunabhängige Kommunikationssysteme – etwa per Funktechnik.

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Hautschutz wird Pflicht – auch für Tattoo- und Nagelstudios

Die Arbeitsschutzverordnung wird für bestimmte Berufsgruppen konkretisiert. Überall dort, wo die Gefährdungsbeurteilung Hautrisiken identifiziert, ist ein formaler Hautschutzplan vorgeschrieben. Das betrifft nicht nur medizinische Praxen, sondern auch Tattoo-, Piercing- und Friseursalons.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt dafür standardisierte Vorlagen für 26 Berufsgruppen bereit. Wer mehr als vier Stunden täglich „Feuchtarbeit" leistet, hat Anspruch auf kostenlose Schutzausrüstung und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen – finanziert durch den Arbeitgeber.

Patientenakte: Kein Zwang zur persönlichen Abholung

Die Datenschutzbehörden Schleswig-Holsteins haben klargestellt: Patienten müssen ihre Akten nicht persönlich abholen oder die elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Nach § 630g BGB haben sie ein Recht auf Einsicht – und zwar ohne unnötige Hürden.

Praxen, die sich weigern, Kopien per Post zu versenden, wurden abgemahnt. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder weitere rechtliche Konsequenzen.

BGH-Urteil: Öffentliches Interesse wiegt schwerer als Privatsphäre

Der Bundesgerichtshof hat am 28. April 2026 ein Grundsatzurteil gefällt: Eine Rechtsanwaltskammer darf von einem auffällig agierenden Berufsträger – im konkreten Fall einem Anwalt mit Asperger-Syndrom – ein medizinisches Gutachten verlangen. Der Schutz der Allgemeinheit wiege schwerer als das Persönlichkeitsrecht, wenn berufliche Pflichten gefährdet seien.

Wolfsburg investiert in medizinische Versorgung

Die Stadt Wolfsburg stockt ihre Fördermittel für die ärztliche Versorgung auf. Der Eigenbetrieb steigt um 300.000 Euro auf insgesamt 920.000 Euro für 2026. Die Abstimmung darüber ist für den 17. Juni angesetzt. Das Geld fließt in die Gründung neuer Praxen, die Digitalisierung und den barrierefreien Ausbau. Die Förderrichtlinien wurden bis Ende 2028 verlängert.

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