Arbeitsschutz, Regeln

Arbeitsschutz: Neue Regeln für Millionen Betriebe ab Juni

28.05.2026 - 01:30:43 | boerse-global.de

Die BGW reformiert die DGUV Vorschrift 2 mit höheren Schwellenwerten und digitaler Beratung ab Juni 2026.

Arbeitsschutz: Neue Regeln für Millionen Betriebe ab Juni - Bild: über boerse-global.de
Arbeitsschutz: Neue Regeln für Millionen Betriebe ab Juni - Bild: über boerse-global.de

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führt ab Juni 2026 die umfassendste Reform der Arbeitsschutzvorschriften seit 2011 ein. Die Novelle der DGUV Vorschrift 2 soll die gesetzlichen Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit den Realitäten der digitalisierten Arbeitswelt und dem Fachkräftemangel in Einklang bringen.

Mehr Spielraum für kleine Betriebe

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Eine der folgenreichsten Änderungen betrifft die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen. Bislang galt das vereinfachte Betreuungsmodell nur für Betriebe mit maximal zehn Beschäftigten. Künftig wird diese Grenze auf 20 Mitarbeiter verdoppelt. Das eröffnet deutlich mehr Mitgliedsunternehmen der BGW – von Arztpraxen über Apotheken bis zu kleinen Pflegediensten – den Zugang zu erleichterten Auflagen.

Für diese Betriebe entfällt die Pflicht zu festen Mindesteinsatzstunden. Stattdessen rückt die qualitative Beratung in den Vordergrund. Die bisherige „Grundbetreuung" wird durch das Konzept der „Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung" ersetzt. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte beraten künftig primär bei der Ersteinschätzung von Arbeitsplatzrisiken. Weitere Hilfe erfolgt nur bei konkretem Bedarf – nicht nach starrem Zeitplan.

Digitale Sprechstunden werden Regel

Die Reform erlaubt erstmals offiziell die Fernberatung per Telefon oder Videoplattform. Bis zu einem Drittel der Pflichteinsätze darf künftig remote erfolgen. Voraussetzung: Der Berater muss die Einrichtung zuvor persönlich besichtigt haben, um die räumlichen Gegebenheiten zu kennen.

Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor, kann der digitale Anteil sogar auf 50 Prozent der Gesamtbetreuungszeit steigen. Besonders für den Gesundheitssektor mit seinen vielen dezentralen Einheiten wie ambulanten Pflegeteams ist das eine Erleichterung. Spezialisten, die bislang viel Zeit mit Fahrten zwischen Standorten verbrachten, können nun häufiger beraten.

Klare Regeln für große Einrichtungen

Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten führt die BGW eine Mindestbeteiligung beider Professionen ein. Bisher war die Verteilung der Einsatzstunden zwischen Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften oft ungleich – besonders in risikoärmeren Branchen. Künftig muss jede Berufsgruppe mindestens 20 Prozent der Grundbetreuungsstunden übernehmen. Kein Unternehmen darf also mehr als 80 Prozent seiner Sicherheitsaufgaben einer einzelnen Profession übertragen.

Die Reform verschärft zudem die Qualifikationsnachweise. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte müssen ihre Fortbildungen künftig in den Jahresberichten dokumentieren. Das schafft Transparenz für Arbeitgeber. Neu ist auch die Möglichkeit, Spezialisten wie Psychologen oder Ergonomieberater für spezifische Fragestellungen hinzuzuziehen – selbst wenn sie nicht die klassischen Titel tragen.

Hintergrund: Systemdruck im Arbeitsmarkt

Die Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 reagiert auf einen akuten Mangel an Betriebsärzten. Eine Analyse vom März 2026 zeigt: Die Knappheit qualifizierter Fachkräfte ist zum kritischen Engpass für die Einhaltung der Vorschriften geworden. Indem die BGW die Schwellenwerte anhebt und digitale Beratung ermöglicht, wird das vorhandene Experten-Potenzial besser ausgeschöpft.

Die neue DGUV Regel 100-002 liefert praktische Leitfäden und Beispiele zur Umsetzung. Sie adressiert die häufige Kritik, dass die alten Vorschriften zu abstrakt waren. Die Regel zeigt konkret, wie Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind und wie der betriebsspezifische Betreuungsbedarf ermittelt wird – ein Pflichtbestandteil für größere Organisationen.

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Übergangsfrist bis Mai 2027

Die neue Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Die BGW gewährt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027, damit Unternehmen ihre Verträge mit Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften anpassen können.

In den kommenden Monaten erwartet die BGW einen hohen Schulungsbedarf – besonders für das „alternative bedarfsorientierte Betreuungsmodell", auch bekannt als Unternehmermodell. Dieses steht Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten offen. Der Inhaber durchläuft eine spezielle Schulung mit sechs Lerneinheiten und kann dann einen Großteil der Arbeitsschutzaufgaben selbst übernehmen.

Ob die Reform ihr Ziel erreicht, wird sich in den nächsten zwei Jahren zeigen. Entscheidend ist, ob die größere Flexibilität tatsächlich zu einer aktiveren Sicherheitskultur in kleinen Betrieben führt – oder nur als bürokratische Erleichterung ohne echte Wirkung verpufft.

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