Arbeitsschutz: DGUV Vorschrift 2 vereinfacht Betreuung für kleine Betriebe
18.06.2026 - 08:33:38 | boerse-global.de
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bringt zentrale Änderungen für Betriebe.
Kleine Betriebe profitieren von höheren Grenzen
Die wichtigste Neuerung: Die Beschäftigtengrenze für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Das bedeutet mehr Entlastung für kleinere Unternehmen. Auch das sogenannte Kompetenzzentrenmodell – eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung – gilt jetzt bis 20 Beschäftigte.
Ziel der Reform: Weniger Bürokratie bei gleichbleibender Qualität der Grundbetreuung.
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Digitale Beratung wird erlaubt – mit Einschränkungen
Die Novelle reagiert auf die zunehmende Digitalisierung. Beratungen per Telefon oder Videokonferenz sind jetzt explizit erlaubt. Voraussetzung: Der Betriebsarzt oder die Fachkraft muss die Verhältnisse im Betrieb bereits kennen.
Die digitale Beratung darf maximal ein Drittel des gesamten Betreuungsumfangs ausmachen. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 50 Prozent möglich. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass die Präsenz vor Ort für Gefährdungsbeurteilungen erhalten bleibt.
Neue Fachkräfte willkommen
Die Reform öffnet den Beruf der Fachkraft für Arbeitssicherheit für mehr akademische Abschlüsse. Künftig sind auch Physiker, Chemiker, Biologen und Humanmediziner zugelassen. Ergänzend werden Qualifikationen in Ergonomie, Arbeitspsychologie oder Arbeitshygiene anerkannt.
Die Kehrseite: Strengere Dokumentationspflichten. Betriebsärzte und Fachkräfte müssen regelmäßig Fortbildungsnachweise erbringen.
Weitere Änderungen im Arbeitsschutz
Parallel zur DGUV Vorschrift 2 gab es weitere Anpassungen. Ende Mai 2026 trat eine Novellierung des § 22 SGB VII in Kraft – sie betrifft die Rolle der Sicherheitsbeauftragten. Zudem wurde Parkinson durch Pestizide offiziell als Berufskrankheit anerkannt.
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Auch technische Standards wurden aktualisiert. Seit Januar definiert die Norm ISO 3941:2026 mit der Brandklasse L eine eigene Kategorie für Lithium-Ionen-Batterien. Das stellt neue Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Für elektrische Prüfungen bleibt die TRBS 1203 maßgeblich – sie fordert eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkenntnisse, in der Praxis alle drei Jahre.
