Arbeitsrechte, Europas

Arbeitsrechte: Europas schlechteste Bilanz seit 2014 im Global Rights Index

16.06.2026 - 21:43:13 | boerse-global.de

Neuer ILO-Vertrag regelt Plattformarbeit, während Deutschland die EU-Entgelttransparenz-Frist verstreichen lässt.

Arbeitsrechte in Europa: ITUC-Index zeigt alarmierenden Trend
Arbeitsrechte - Eine Nahaufnahme einer Arbeiterhand, die eine symbolische Kette oder ein zerbrochenes Zahnrad vor einem unscharfen europäischen Stadtbild hält. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) legte Anfang Juni den Global Rights Index 2026 vor. In 73 Prozent der europäischen Länder registrierte der Verband Verstöße gegen das Streikrecht. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist in 56 Prozent der Staaten beeinträchtigt. In 41 Prozent der Länder gibt es Hindernisse bei der Gründung von Gewerkschaften. Besonders alarmierend: In 24 Prozent der untersuchten Länder wurden gewalttätige Angriffe auf Arbeitnehmervertreter dokumentiert.

Die Politik reagiert. Die EU-Kommission führt derzeit Konsultationen für einen möglichen „Quality Jobs Act“ durch. Umfragen zufolge befürworten 72 Prozent der Menschen soziale Bedingungen in öffentlichen Vergabeverträgen. Das jährliche Volumen dieser Verträge wird auf rund zwei Billionen Euro geschätzt.

Anzeige

Angesichts zunehmender Hindernisse bei der Gründung von Arbeitnehmervertretungen ist eine rechtssichere Vorbereitung entscheidend. Dieser kostenlose Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf – von der Kandidatensuche bis zur ersten Sitzung. Kompletten Fahrplan für die Betriebsratswahl gratis herunterladen

Erste globale Regeln für die Plattformökonomie

Am 12. Juni endete die 114. Internationale Arbeitskonferenz in Genf. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete dort ein Übereinkommen zur Plattformökonomie. Es ist das erste globale Instrument, das Mindeststandards für Plattformbeschäftigte festlegt. Kernpunkte sind Regelungen zu Tarifverhandlungen, sozialer Sicherung und Transparenz bei der algorithmischen Steuerung.

Italien macht bereits konkrete Vorgaben. Das Dekret-Gesetz Nr. 62/2026 sieht eine Vermutung für ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor, wenn eine algorithmische Steuerung vorliegt. Zudem gibt es einen Mechanismus gegen Lohndumping: Bei auslaufenden Tarifverträgen erfolgt eine automatische Lohnanpassung in Höhe von 30 Prozent des Verbraucherpreisindex.

Streit um „EU Inc.“ – Wegwerffirma oder Chance?

Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom März sorgt für Zündstoff. Die neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ soll eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden ermöglichen – für maximal 100 Euro und ohne Mindestkapital. Gewerkschaften und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schlagen Alarm.

Die Hans-Böckler-Stiftung warnt vor einer gezielten Umgehung der Mitbestimmung durch diese „Wegwerffirmen“. Bereits jetzt umgehen schätzungsweise 400 Unternehmen in Europa die paritätische Mitbestimmung für rund 2,4 Millionen Angestellte. Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist für 2027 geplant.

Anzeige

Viele Arbeitnehmervertreter verschenken im betrieblichen Alltag wichtige Rechte, weil die rechtliche Basis unklar ist. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie das Herzstück der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG effektiv nutzen und Ihre Verhandlungsposition im Betrieb stärken. Gratis-Ratgeber zu Mitbestimmungsrechten sichern

Deutschland verpasst Frist bei Entgelttransparenz

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Deutschland ließ die Frist verstreichen. Seit dem 8. Juni gilt die Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber unmittelbar. Ein Gesetz für private Unternehmen wird erst Anfang 2027 erwartet. Das unbereinigte Lohngefälle in Deutschland beträgt weiterhin 18 Prozent.

Aktuelle Zahlen von Eurostat vom 16. Juni zeigen eine positive Lohnentwicklung: Die Stundenlohnkosten stiegen im ersten Quartal 2026 im Euroraum um 3,2 Prozent, in der gesamten EU um 3,6 Prozent. Die höchsten Zuwächse gab es in Ungarn mit über 16 Prozent.

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) offenbart eine deutliche Spaltung beim Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Betrieben erhalten 73 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifvertrag sind es lediglich 35 Prozent.

EuGH stärkt Arbeitnehmer bei Betriebsübernahmen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juni bringt mehr Klarheit. Im Verfahren C-216/25 entschieden die Richter: Offene Lohnansprüche gehen bei einem Unternehmensübergang automatisch auf den Erwerber über. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Nationale Regelungen, die eine solche Zustimmung voraussetzen, sind mit EU-Recht unvereinbar.

Die EU-Kommission kündigte für September 2026 ein „Fair Mobility Package“ an. Der Handlungsdruck ist groß: Kontrolldaten aus dem Vorjahr zeigen, dass im Baugewerbe bei über 22 Prozent der Entsendebetriebe der Verdacht auf Unterentlohnung bestand. Gewerkschaften fordern schärfere Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und undurchsichtige Subunternehmerketten.

de | wirtschaft | 69556682 |