Arbeitsrecht und Heizungsgesetz: Deutschland erlebt eine Reformwelle
15.05.2026 - 10:15:59 | boerse-global.deDie Bundesregierung und der Bundesrat haben Mitte Mai weitreichende Änderungen im Arbeits- und Energierecht auf den Weg gebracht. Von der Absenkung der Sicherheitspflichten für kleinere Betriebe bis zur Überarbeitung des Heizungsgesetzes – die Reformen sind tiefgreifend. Während das Arbeitsministerium einen neuen Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz vorbereitet, bleiben Arbeitgeber und Gewerkschaften tief gespalten.
Weniger Sicherheitspersonal für kleine Betriebe
Am 8. Mai 2026 billigte der Bundesrat eine Änderung des Paragrafen 22 im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Neuregelung bringt spürbare Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Beschäftigten – bisher lag die Schwelle bei 20 Mitarbeitern.
Das Gesetz setzt die EU-Verordnung 2024/2748 um. Ein zweiter Sicherheitsbeauftragter wird erst ab 250 Beschäftigten fällig. Die Bundesregierung betont jedoch: In Bereichen mit besonderen Risiken für Leben und Gesundheit bleibt die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl bestehen.
Kritik kommt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Linken. Sie fordern mehr direkte Kontrolle. Die Regierung hält dagegen: Die Gefährdungsbeurteilung garantiere ausreichende Sicherheit. Die DGUV-Regel 1 muss nun an die neuen Vorgaben angepasst werden.
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BAuA warnt vor Gabelstapler-Unfällen
Parallel zu den strukturellen Änderungen bleibt die technische Sicherheit im Fokus. Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte am 13. Mai ein umfassendes Dossier zu Gefahren mobiler Arbeitsmittel. Die Zahlen sind alarmierend: Zwischen 2012 und 2023 registrierten die Behörden jährlich durchschnittlich 18.500 meldepflichtige Gabelstapler-Unfälle. Rund 300 davon waren schwer, mindestens sieben endeten tödlich.
Das BAuA fordert Kippschutz, gesicherte Fahrbereiche und strikte Einhaltung der Prüfintervalle. Wer hier nachlässig wird, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch empfindliche Strafen.
Heizungsgesetz: Die Wende kommt – aber anders
Am 13. Mai einigte sich das Bundeskabinett auf eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes – besser bekannt als Heizungsgesetz. Bauministerin Hubertz und Wirtschaftsminister Reiche präsentierten die Neufassung gemeinsam mit einem neuen Kraftwerksgesetz.
Die Kernänderung: Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen, entfällt. Stattdessen kommt ab 2029 eine „Biostufen-Treppe" – der Anteil von Biomethan oder Bio-Öl steigt schrittweise auf 60 Prozent bis 2040.
Besonders wichtig für Hausbesitzer: Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen. Die Entlastung ist enorm: Bürger sollen jährlich rund 5,1 Milliarden Euro weniger belastet werden, die Wirtschaft spart etwa 2,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Klarheit, forderte aber eine Überprüfung der Maßnahmen vor 2030. Die Ausschreibungen für zehn Gigawatt Gaskraftwerke starten am 1. September 2026. Ein „Südbonus" für Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bleibt umstritten.
Arbeitszeit: Der große Showdown naht
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, im Juni 2026 einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vorzulegen. Die Koalition will die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen.
Das sorgt für Zündstoff. Eine Studie des WSI-Instituts zeigt: 59 Prozent der Beschäftigten würden mehr Freizeit statt mehr Gehalt bevorzugen. Juristen warnen: Eine Sechs-Tage-Woche könnte theoretisch bis zu 73,5 Stunden Arbeit erlauben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt jede Abschaffung des Acht-Stunden-Tages strikt ab.
Die Fronten sind verhärtet. Am 13. Mai kritisierte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), mangelnde Gesprächsbereitschaft der Gewerkschaften. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte SPD und Gewerkschaften auf, notwendige Reformen nicht zu blockieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat für Anfang Juni einen Gipfel mit den Sozialpartnern im Kanzleramt angesetzt. DGB-Chefin Yasmin Fahimi signalisierte Gesprächsbereitschaft. Ministerin Bas stellt klar: Die Reformen dürften nicht zu einem Abbau sozialer Standards führen.
Elektrosicherheit: Strengere Regeln für Unternehmen
Am 13. Mai veröffentlichte die DGUV neue Klarstellungen zur DGUV-Regel 3 – der Prüfung elektrischer Anlagen. Die Vorschrift ist eindeutig: Prüfungen müssen von einer befähigten Person durchgeführt werden. Interne Kontrollen ohne entsprechende Qualifikation gelten nicht als rechtssicher. Bei einem Unfall haftet der Geschäftsführer persönlich.
Fehler bei der Elektro-Prüfung oder mangelhafte Unterweisungen können im Ernstfall zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Eine kostenlose Muster-Vorlage unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten lückenlos zu erfüllen und folgenschwere Unfälle zu vermeiden. Rechtssichere Elektro-Unterweisung: Jetzt kostenlose PowerPoint-Vorlage und Anleitung herunterladen
Die DEKRA Akademie bietet spezielle Schulungen für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) an. Die Auffrischungskurse kosten netto 490 Euro und werden alle zwei Jahre empfohlen.
Handyverbot am Arbeitsplatz: BAG stärkt Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 24/22) hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit verbieten – etwa aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz von Betriebsgeheimnissen. Das Verbot muss verhältnismäßig sein und Notfälle ausnehmen. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei solchen Verboten. Wiederholte Verstöße können zur Kündigung führen.
Ausblick: Was kommt auf Unternehmen zu?
Die nächsten Wochen werden richtungsweisend. Der Gesetzentwurf zur Arbeitszeit im Juni gilt als Kernstück der Wirtschaftsstrategie. Doch es gibt weitere Fristen:
- 7. Juli 2026: Neue EU-Bremsverordnung – alle neuen Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) müssen automatische Notbremssysteme und adaptive Bremslichter haben.
- Seit 28. April 2026: Neue Notebooks in der EU benötigen einen USB-C-Ladeanschluss (Ausnahmen: Induktionsladung oder Geräte über 240 Watt).
- 31. Juli 2026: Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 (Pflichtveranlagte). Verlängerung durch Steuerberater bis 1. März 2027 möglich.
Die Reformwelle verlangt Unternehmen einiges ab. Wer jetzt nicht plant, könnte im zweiten Halbjahr böse Überraschungen erleben.
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