Arbeitsrecht-Reform, Befristungen

Arbeitsrecht-Reform: Befristungen bis 48 Monate, Kündigungsschutz gelockert

05.07.2026 - 05:53:10 | boerse-global.de

Das 34-Punkte-Programm der Koalition sieht tiefe Einschnitte in die Arbeitswelt vor, darunter längere Befristungen und eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener.

Koalitionspläne: Neue Regeln für Befristung, Kündigung und Krankschreibung
Arbeitsrecht-Reform - Eine schwangere Frau im Büro, die ihren Bauch berührt, im Kontext von Mutterschutz und Beschäftigungsverboten. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Befristungen sollen verlängert, die Krankschreibung erschwert und der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener gelockert werden. Ein 34-Punkte-Programm der Koalition aus CDU, CSU und SPD sorgt für hitzige Debatten. Die Pläne, die Anfang Juli vorgestellt wurden, greifen tief in die Arbeitswelt ein.

Befristungen als Karrierekiller für Mütter?

Besonders umstritten ist die geplante Reform der Befristungsregeln. Künftig sollen sachgrundlose Befristungen für bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2030 eingestellt werden.

Das Ifo-Institut warnt: Frauen in befristeten Jobs schieben ihren Kinderwunsch häufig auf. Kein Wunder – nur 44,1 Prozent der betroffenen Frauen sehen ihre berufliche Situation als vereinbar mit einer Elternschaft. Die Geburtenrate fiel 2025 auf 1,32 Kinder pro Frau, den niedrigsten Stand seit 1997.

Mutterschutz: Arbeitgeber in der Pflicht

Parallel zu den Reformdebatten rückt der Mutterschutz in den Fokus. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Ziel: Gefahren für Mutter und Kind ausschließen.

Kann kein mutterschutzkonformer Arbeitsplatz angeboten werden, droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Der Virchowbund betonte Anfang Juli, dass dies auch für die Stillzeit gilt. Die Freistellung erfolgt dann unter Fortzahlung des Gehalts.

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Die Erstellung einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber bei einer Schwangerschaft gesetzlich verpflichtend, um teure Haftungsrisiken zu vermeiden. Dieser kostenlose Leitfaden bietet Sicherheitsfachkräften und HR-Verantwortlichen direkt einsetzbare Checklisten und Vorlagen für den Mutterschutz. Kostenlose Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung jetzt herunterladen

Krankmeldung: Attestpflicht ab Tag eins?

Ein weiterer Knackpunkt: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen plant die Regierung eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Vizekanzler Klingbeil und Arbeitsministerin Bas äußerten Zweifel, andere Regierungsmitglieder wie Merz pochen auf die ärztliche Bescheinigung.

Eine rückwirkende Krankschreibung für bis zu drei Tage soll aber möglich bleiben. DIW-Ökonom Daniel Graeber warnt: Die Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins könnte zu mehr Infektionen in den Praxen führen. Eine YouGov-Umfrage zeigt: 59 Prozent der Befragten lehnen die Attestpflicht ab.

Weniger Schutz für Top-Verdiener

Ab Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener gelockert werden. Betroffen sind Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen ab rund 15.000 Euro. Arbeitgeber könnten dann eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung beantragen.

Auch die Kleinbetriebsklausel steht auf dem Prüfstand. Die Grenze für den allgemeinen Kündigungsschutz könnte von mehr als zehn auf Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten ausgeweitet werden.

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Steuern und Mitbestimmung

Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Gleichzeitig plant die Koalition, die Steuerfreigrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge auf einen Stundenlohn von 75 Euro anzuheben.

Die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz will die Koalition bis Mitte Oktober 2026 abschließen. Viele Details bleiben jedoch offen – etwa, wie die neuen Regeln auf bestehende Verträge angewendet werden sollen.

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