Arbeitsrecht: Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte ab 50 Mitarbeitern
18.05.2026 - 15:54:13 | boerse-global.de
Mai 2026 die Reform der Sicherheitsbeauftragten-Regelung beschlossen. Künftig müssen Unternehmen erst ab 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen – bisher lag die Schwelle bei 20. Die Änderung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 um und soll vor allem kleine und mittlere Betriebe entlasten.
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Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Die Reform des § 22 SGB VII bringt spürbare Erleichterungen: Ab 250 Mitarbeitern sind mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Hochrisikobranchen – dort bleibt die 20er-Schwelle bestehen.
Während der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDB) und die Baugewerkschaft IG BAU die Entlastung begrüßen, schlägt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Skepsis entgegen. Die Sorge: In kleineren Betrieben könnte der Arbeitsschutz leiden.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte zudem für Juni 2026 einen Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes an. Geplant ist, die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch eine flexible Wochenhöchstarbeitszeit zu ersetzen.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) verteidigt den Schritt als notwendig für eine moderne Dienstleistungsökonomie. Das gewerkschaftsnahe Hugo-Sinzheimer-Institut warnt dagegen vor Extremfällen: In Spitzenzeiten seien Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden oder Schichten über 13 Stunden möglich.
Der Zeitdruck auf die Koalition wächst. Die Sommerpause rückt näher, und die Regierung will ein Gesamtpaket aus Steuer-, Renten- und Bürokratieentlastungen schnüren. Eine große Steuerreform ist für 2027 geplant – die Finanzierung ist innerhalb der Koalition noch umstritten.
Kontrollen und technische Sicherheit im Fokus
Die Gewerbeaufsicht bleibt wachsam: Mindestens fünf Prozent aller deutschen Unternehmen erhalten 2026 eine Vor-Ort-Kontrolle. Geprüft werden die Einhaltung der DGUV-Vorschrift 2, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die allgemeine Betriebssicherheit. Die Handwerkskammern bieten bereits Vorbereitungskurse an.
Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt vor den Gefahren statischer Elektrizität. Schon bei 2 Kilovolt sind Entladungen spürbar, ab 10 kV werden sie schmerzhaft. Gesundheitliche Schäden drohen ab 50 µC, Zündgefahren für brennbare Stoffe ab 0,5 mJ. Empfohlen werden höhere Luftfeuchtigkeit, leitfähige Materialien und Erdungssysteme.
Die DEKRA Akademie startet am 22. Mai 2026 spezielle Schulungen für Elektrofachkräfte (EFK) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP). Die Kurse behandeln Sicherheitsregeln und Brandschutz nach DIN-VDE-Normen.
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Krankenstand: Pflegekräfte besonders betroffen
Die Techniker Krankenkasse (TK) veröffentlichte alarmierende Zahlen für 2025: Pflegekräfte fehlten im Schnitt 27,8 Tage – zehn Tage mehr als der Durchschnitt aller Berufe (17,7 Tage). In der Altenpflege liegt der Wert sogar bei 32,7 Tagen.
Hauptursachen sind Atemwegsinfektionen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Leiden. Letztere machen bei Pflegekräften 5,7 Fehltage aus – der nationale Schnitt liegt bei 3,3 Tagen.
Mobile Arbeit: 25 Prozent im Homeoffice
Rund ein Viertel der deutschen Beschäftigten arbeitet 2026 regelmäßig mobil oder im Homeoffice. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht, doch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt unabhängig vom Arbeitsort.
Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von Ende 2022 müssen Arbeitgeber alle Arbeitszeiten erfassen – auch die von Remote-Mitarbeitern. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei zehn Stunden, die Ruhezeit zwischen Schichten bei mindestens elf Stunden.
Die Homeoffice-Pauschale bleibt bestehen: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich.
Österreich: Arbeitsunfälle rückläufig
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) meldet für 2025 einen Rückgang der Arbeitsunfälle auf 128.878 Fälle. Hörverlust bleibt mit über 62 Prozent die häufigste Berufskrankheit. Neue Schutzstrategien gegen Hitze und Gewalt am Arbeitsplatz werden vom 19. bis 21. Mai 2026 beim AUVA-Forum Prävention in Innsbruck diskutiert.
Ausblick: Was kommt auf Unternehmen zu?
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes im Juni 2026 wird auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften stoßen. Verdi hat bereits Bedenken gegen mögliche 13-Stunden-Schichten angemeldet.
Die DGUV kündigt an, ihre Vorschrift 1 an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Besonders Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern benötigen klare Übergangsregelungen.
Ein wachsender Fokus liegt auf der „Krisenresilienz" – geopolitische Spannungen, etwa im Nahen Osten, beeinflussen zunehmend die innerbetrieblichen Sicherheitskonzepte. Das deutsche Arbeitsschutzsystem bewegt sich auf ein flexibleres, aber auch komplexeres Modell zu.
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