Arbeitsrecht, Regeln

Arbeitsrecht: Neue Regeln für Betriebsräte ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen stärken Mitbestimmung bei Boni und Arbeitszeit. Ein Reformpaket ab 2027 bringt Änderungen für Betriebsräte.

Betriebsratsrechte: Neue Urteile und Reformen 2026 im Überblick
Moderner Konferenzraum in einem Bürogebäude als Symbol für betriebliche Mitbestimmung und internationale Unternehmensstrukturen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Mitbestimmung deutscher Betriebsräte wird zunehmend durch internationale Konzernstrukturen und neue Reformen herausgefordert. Besonders bei Vergütungsmodellen, Arbeitszeiterfassung und Digitalisierung zeichnen sich klare Tendenzen ab.

Bonuszahlungen: Betriebsrat hat auch bei ausländischer Mutter mitzureden

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom Februar 2021 stellte klar: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gelten auch bei Bonuszusagen durch eine ausländische Muttergesellschaft. Die Zuständigkeit der lokalen Arbeitnehmervertretung bleibt bestehen – selbst wenn die Entscheidungsgewalt über Anreizsysteme formal außerhalb Deutschlands liegt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte im selben Monat: Bei Ermessensboni hat der Betriebsrat keinen unmittelbaren Durchführungsanspruch. Allerdings steht dem Gremium ein Auskunftsanspruch zur Gewährung von Aktienoptionen zu. So kann es prüfen, ob die Entlohnungsgrundsätze eingehalten werden.

Klare Grenzen setzte das BAG im September 2020: Vollständige Gehaltslisten zur Förderung der Entgeltgleichheit muss der Arbeitgeber nicht aushändigen. Die formalen Anforderungen an solche Auskunftsersuchen sind hoch.

Arbeitszeiterfassung: Pflicht und Mitbestimmungsrecht

Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen – das folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Mai 2019) und des BAG (September 2022). Dem Betriebsrat steht bei der konkreten Ausgestaltung der Erfassungssysteme ein Mitbestimmungsrecht zu.

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In der Gebäudereinigung gelten verschärfte Pflichten: tägliche Aufzeichnung und zweijährige Aufbewahrungsfrist nach dem Mindestlohngesetz. Verstöße können die Zollbehörden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro ahnden.

Reisezeiten bei Dienstreisen bleiben ein Streitpunkt. Der EuGH wertet die Rückfahrt als Arbeitszeit. Das deutsche Recht unterscheidet dagegen zwischen arbeitszeitrechtlichen, vergütungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Definitionen.

Reformpaket Juli 2026: Was sich ab Januar 2027 ändert

Die Koalition plant weitreichende Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Einige treten zum Januar 2027 in Kraft:

  • Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristung soll bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen möglich sein – befristet bis 2030.
  • Schriftform: Ab 1. Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis in vielen Bereichen. Das erleichtert die digitale Verwaltung.
  • Kündigungsschutz: Für Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen über 177.450 Euro ist eine Lockerung geplant.
  • Künstliche Intelligenz: Die Mitbestimmung beim Einsatz von KI-Systemen soll gesetzlich erleichtert werden.

Zudem soll die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zum Regelfall werden. Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge steigen ab Anfang 2027 – Basis ist ein Stundenlohn von bis zu 75 Euro.

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Betriebsratsorganisation: Neue Leitplanken durch die Rechtsprechung

Das BAG entschied im Mai 2023: Ein Betriebsrat im Restmandat kann selbst bei groben Pflichtverletzungen nicht aufgelöst werden.

Zur Besetzung von Aufsichtsräten präzisierte das BAG im Februar 2023: Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern in einer zuvor aufsichtsratslosen GmbH ist nichtig, wenn kein ordnungsgemäßes Statusverfahren durchgeführt wurde.

Für die Schwellenwerte der Mitbestimmung sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen – sofern sie regelmäßig beschäftigt werden. Das entschied das BAG bereits 2015.

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