Arbeitsrecht, Jobwechsel

Arbeitsrecht: Jobwechsel auf Probe soll Fachkräftemangel bekämpfen

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 02:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Erprobungsphasen für neue Stellen, um Arbeitsmarkt-Mobilität zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Jobwechsel auf Probe: Neue Regeln gegen Fachkräftemangel
Zwei Personen schütteln sich die Hände in einem modernen Büro; eine Person gibt der anderen eine leuchtende Kugel, die einen Jobwechsel symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung will damit die Hemmschwelle für berufliche Veränderungen senken und den Fachkräftemangel bekämpfen.

Flexibilität durch Erprobungsphasen

Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit für einen begrenzten Zeitraum ausprobieren können, bevor sie endgültig wechseln. Der „Jobwechsel auf Probe“ soll das Risiko minimieren, eine gesicherte Position für eine ungewisse neue Aufgabe aufzugeben.

Die Regierung erhofft sich davon eine höhere Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Besonders Branchen mit hohem Fachkräftebedarf könnten profitieren.

Die Maßnahme ist Teil eines größeren Reformpakets der schwarz-roten Koalition. Dazu gehören das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sowie eine weitreichende Arbeitsrechtsreform.

Befristungen und Krankschreibungen

Flankierend plant die Koalition, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen auf bis zu 48 Monate mit sechs möglichen Verlängerungen auszuweiten. Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es Änderungen: Eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit soll kommen.

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Gesundheitsministerin Warken will zudem Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne direkten Arztkontakt verbieten. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen, Atteste via Videosprechstunde bleiben erlaubt.

Arbeitsvermittlung unter Druck

Die Pläne haben auch einen anderen Hintergrund: Die staatliche Arbeitsvermittlung wird immer ineffizienter. 2024 begleitete die Bundesagentur für Arbeit nur noch 4,9 Prozent aller Jobwechsel – 2015 waren es noch 13,2 Prozent.

Die Zahl der Vollzeitstellen in der Jobvermittlung sank im selben Zeitraum von über 19.000 auf rund 14.000. Die Vermittlungserfolge pro Mitarbeiter blieben deutlich hinter früheren Jahren zurück.

Weniger Fachkräfte aus dem Ausland

Parallel setzt die Bundesregierung auf Fachkräfteeinwanderung. Geplant ist eine „Work-and-Stay-Agentur“ (WSA) – eine digitale Plattform, die Bürokratie für ausländische Fachkräfte reduzieren soll. Das Projekt hakt jedoch noch: Es gibt Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern.

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2024 erhielten nur rund 55.000 Menschen aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Das ist ein Rückgang von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Neue Grundsicherung mit strengeren Regeln

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Grundsicherung, die das Bürgergeld ablöst. Im Fokus stehen verbindliche Mitwirkungspflichten und Kooperationspläne. Die Jobcenter müssen stärker auf Potenzialanalyse setzen und bei gesundheitlichen Einschränkungen frühzeitig auf Reha-Maßnahmen hinweisen.

Interne Weisungen der Arbeitsagentur erlauben seit Anfang Juli auch Leistungskürzungen, wenn Leistungsbeziehende durch ihr Auftreten – etwa mangelnde Körperpflege oder Alkoholisierung – eine Arbeitsaufnahme aktiv verhindern.

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