Arbeitsrecht: EuGH stärkt Außendienst-Mitarbeiter bei Fahrtzeiten
30.06.2026 - 09:22:08 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile, neue Nachhaltigkeitsstandards und eine verschärfte Kündigungsschutz-Rechtsprechung setzen Führungsteams unter Druck.
Betroffen sind nicht nur operative Fragen des Arbeitsschutzes. Zunehmend geht es um die strategische Ausrichtung bei Nachhaltigkeitsbewertungen und die Absicherung der eigenen vertraglichen Position.
Kündigungsschutz: Diese Signale sollten Manager ernst nehmen
Branchenbeobachter raten Führungskräften, verstärkt auf Anzeichen für eine mögliche Vertragsbeendigung zu achten. Als kritisch gelten die Beförderung zum Geschäftsführer – damit geht oft der allgemeine Kündigungsschutz verloren – sowie die Einführung von Doppelspitzen oder Versetzungen ins Ausland.
Rechtsexperten wie Christoph Abeln und Nils Schmidt empfehlen, den ursprünglichen Arbeitsvertrag bei einer Beförderung lediglich ruhend zu stellen. Zudem sollten Manager eine lückenlose Dokumentation ihrer Leistungen führen.
Ein aktuelles Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin zeigt die Fallstricke. Dort erklärten Richter die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin für unwirksam. Grund waren Formfehler bei der Anhörung des Personalrats und Fristversäumnisse. Der Fall steht im Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zu riskanten Finanzanlagen mit einem Verlustrisiko von über einer Milliarde Euro.
Fahrzeit als Arbeitszeit: EuGH stärkt Außendienst-Mitarbeiter
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Ein EuGH-Urteil vom Herbst 2025 stärkt die Rechte von Arbeitnehmern im Außendienst sowie im Bau- und Pflegesektor. Die Fahrzeit vom Stützpunkt zum Einsatzort und zurück gilt demnach als Arbeitszeit – vorausgesetzt, der Arbeitgeber organisiert die Fahrt und der Mitarbeiter kann währenddessen nicht frei über seine Zeit verfügen.
Die korrekte Erfassung von Fahr- und Arbeitszeiten ist nach aktuellen Urteilen für Unternehmen zwingend erforderlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen fertige Mustervorlagen und alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben für eine rechtssichere Umsetzung. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Für Unternehmen mit modernen Managementstrukturen ist ein BAG-Beschluss vom September 2025 relevant. Das Gericht definierte darin Kriterien für die zustimmungspflichtige Einstellung beim Einsatz von Matrixmanagern. Das konkretisiert die Beteiligungsrechte von Betriebsräten bei grenzüberschreitenden oder abteilungsübergreifenden Führungsmodellen.
Nachhaltigkeits-Zertifikate: Vom Nice-to-have zum Muss
Die Bedeutung von Nachhaltigkeitsnachweisen wächst rasant. Ein Beispiel: Der Dienstleister Hahn+Kolb erhielt im Juni 2026 ein Platin-Rating der Plattform EcoVadis. Damit gehört das Unternehmen zu dem einen Prozent der über 100.000 zertifizierten Betriebe, die Höchstwerte in den Kategorien Umwelt, Ethik und nachhaltige Beschaffung erreichen. Solche Zertifikate werden zunehmend zur Voraussetzung für die Teilnahme an globalen Lieferketten.
Doch es gibt auch warnende Stimmen. Eine Umfrage des Genoverbands unter 277 Bankvorständen ergab: Die zunehmende Nachhaltigkeitsregulierung kann die Kreditvergabe und Investitionen bremsen. Viele Firmenkunden seien mit der Erhebung der geforderten Daten überfordert. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, fordert mehr Rechtssicherheit und einen Abbau bürokratischer Hürden – besonders beim Einsatz von Recyclingmaterialien.
Neben Nachhaltigkeitsvorgaben stellen auch Mitbestimmungsrechte bei neuen Managementmodellen viele Verantwortliche vor komplexe Herausforderungen. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, wie Sie insbesondere die weitreichenden Rechte nach § 87 BetrVG rechtssicher anwenden und verhandeln können. Gratis-Leitfaden zu Mitbestimmungsrechten jetzt sichern
Photovoltaik: OLG Koblenz stellt klare Regeln für Handwerksrecht
Führungskräfte in technischen Branchen müssen auch handwerksrechtliche Vorschriften beachten. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied Anfang Juni 2026: Die Installation von Photovoltaikanlagen als Komplettleistung setzt eine Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Unternehmen ohne entsprechende Qualifikation im Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk begehen einen Wettbewerbsverstoß.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten Berufsgenossenschaften wie die BGHM verstärkt Schulungen an. Anfang Juli findet in Saarbrücken ein Grundlagenseminar zum Arbeitsschutz statt, weitere Termine folgen im Jahresverlauf. Parallel arbeiten Bund und Länder an einer Modernisierungsagenda zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Ein Fortschrittsbericht dazu liegt seit Ende 2025 vor. Weitere Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft sollen Mitte Juli 2026 im Kabinett diskutiert werden.
