Arbeitsrecht: Bundesregierung beschließt Reformen bei Befristung und Krankschreibung
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 18:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Reformpaket bringt weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht. Betroffen sind Befristungen, Kündigungsschutz und die Regeln bei Krankmeldungen.
Änderungsverträge: Was Arbeitnehmer wissen müssen
In vielen Betrieben versuchen Arbeitgeber derzeit, Arbeitsbedingungen per Änderungsvertrag anzupassen. Juristen betonen: Niemand muss unterschreiben. Liegt die gewünschte Änderung außerhalb des Direktionsrechts, kann der Chef sie nicht einseitig durchsetzen.
Verweigert ein Mitarbeiter die Unterschrift, bleibt dem Arbeitgeber nur die Änderungskündigung. Die Hürden dafür sind hoch – besonders bei Gehaltskürzungen. Betroffene haben drei Optionen: die neuen Bedingungen annehmen, ablehnen (was zur Kündigung führen kann) oder unter Vorbehalt annehmen. Im letzten Fall müssen sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen.
Befristungen: Länger und ohne Schriftform
Das Reformpaket sieht eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung vor. Künftig sind bis zu 48 Monate möglich, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2030. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.
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Für Hochverdiener mit mehr als 177.500 Euro Jahresbrutto lockert sich der Kündigungsschutz. Ab Januar 2027 soll eine Auflösung gegen Abfindung möglich sein. Wer schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich privilegiert werden.
SPD-Chef Klingbeil zufolge dient das Paket dazu, eine Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro zu schließen. Im Gegenzug steigt der Spitzensteuersatz: Ab 250.000 Euro auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Das Kindergeld wird auf 272 Euro angehoben.
Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins
Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung der Krankmeldung. Geplant ist eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag. Bisher musste eine Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgelegt werden. Kanzler Merz betonte: Betriebe können weiterhin arbeitnehmerfreundlichere Regelungen treffen.
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitsrechtler zeigen sich skeptisch: Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass eine frühe Attestpflicht oft zu längeren Krankschreibungen führt. Laut OECD liegt Deutschland mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit durch Krankheit international auf Rang sieben.
Auch bei Minijobs gibt es eine Änderung: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Im Gegenzug bleiben Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bis 75 Euro pro Stunde steuerfrei.
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BAG stärkt Beschäftigungsanspruch
Flankierend zur Gesetzesänderung hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Mit Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 AZR 108/25) erklärten die Richter vorformulierte Freistellungsklauseln für unwirksam. Ein grundsätzlicher Beschäftigungsanspruch besteht demnach bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Freistellung ist nur zulässig, wenn das Arbeitgeberinteresse das des Mitarbeiters im Einzelfall überwiegt.
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