Arbeitsrecht: 25.000 Euro Schmerzensgeld für Wurfattacke
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 05:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Schwere Verfehlungen wie Arbeitszeitbetrug oder tätliche Angriffe auf Kollegen können das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Aktuelle Gerichtsurteile und geplante Reformen zeigen: Beide Seiten müssen genau wissen, was rechtlich erlaubt ist.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Wer vorsätzlich falsche Arbeitszeiten angibt, riskiert die fristlose Kündigung nach § 626 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht zwingend nötig – vorausgesetzt, das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig zerstört. Das gilt besonders bei systematischem Betrug über längere Zeiträume.
Die Gerichte prüfen jeden Fall einzeln. Entscheidend sind die Dauer der Verfehlung, die Schadenshöhe und der Grad des Verschuldens. Der Arbeitgeber muss die Beweislast tragen – etwa durch lückenlose Zeiterfassungsdaten.
Ein besonders drastischer Fall landete vor dem Arbeitsgericht Krefeld (Az. 2 Ca 2010/12): Ein Vorarbeiter hatte einen Böller in eine mobile Toilettenkabine geworfen und einen Kollegen verletzt. Trotz 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bestätigte das Gericht die fristlose Kündigung. Der tätliche Angriff wog schwerer als jede Betriebstreue.
25.000 Euro Schmerzensgeld für Wurfattacke
Neben dem Jobverlust drohen massive finanzielle Forderungen. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Auszubildenden zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld. Er hatte ein Wuchtgewicht auf einen Kollegen geworfen und eine dauerhafte Sehverschlechterung verursacht.
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Weil es sich um eine private Handlung handelte, griff die gesetzliche Haftungsbefreiung im Arbeitsverhältnis nicht. Der Azubi haftet persönlich in voller Höhe.
Auch Datenschutzverstöße werden teuer. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied am 22. Mai 2026 (Az. 1 Ca 1741/25): Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdiagnosen in einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe verletzt die DSGVO. Der betroffene Arbeitnehmer erhielt 1.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Fristen und Fallstricke für Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az. 8 SLa 894/25) machte am 29. April 2026 klare Grenzen auf: Eine Kündigung wegen angeblichen Prozessbetrugs war unwirksam. Der Vorwurf galt als verbraucht, weil das Unternehmen bereits eine Abmahnung ausgesprochen hatte.
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Das Gericht betonte: Wer Vorwürfe in einem laufenden Prozess bestreitet, übt sein Verteidigungsrecht aus. Das ist keine neue Pflichtverletzung.
Arbeitnehmer müssen strikte Fristen einhalten. Nach einer Kündigung – wie aktuell bei rund 100 Mitarbeitern des insolventen Pralinenherstellers DreiMeister nach der Insolvenzeröffnung am 1. Juli 2026 – läuft eine dreiwöchige Klagefrist. Wer eine Abfindung will, muss den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens stellen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 SLa 108/25) stellte klar: Spätere Anträge sind verspätet.
Geplante Reform: Strengere Regeln ab Tag eins
Die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich bald verschärfen. In einem Fachgespräch Mitte Juli 2026 wurden Details einer geplanten Arbeitsrechtsreform erörtert. Die wichtigsten Punkte:
- Arbeitgeber können bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen
- Sachgrundlose Befristungen sollen auf bis zu 48 Monate verlängert werden
- Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen für Hochverdiener wird erleichtert
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