Arbeitsmarktstärkungsgesetz: Überstunden-Zuschläge bis 25% steuerfrei
08.06.2026 - 12:41:09 | boerse-global.de
Zuschläge für Überstunden sollen ab 1. Januar 2026 steuerfrei bleiben – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Das sogenannte Arbeitsmarktstärkungsgesetz, das Kanzler Friedrich Merz bereits im September 2025 vorlegte, steckt noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Kern: Zuschläge für Mehrarbeit bis zu 25 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist ein Vollzeitjob.
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Die Definition von Vollzeit variiert: Bei Tarifbeschäftigten liegt sie bei 34 Wochenstunden, bei nicht tariflich Angestellten bei 40 Stunden. Die Grundvergütung für die Überstunden selbst bleibt weiterhin steuerpflichtig.
Laut einer IAB-Studie aus 2024 leisteten Arbeitnehmer im Schnitt 28,2 Überstunden pro Jahr – 13,1 davon wurden vergütet. Das Potenzial der Neuregelung ist also durchaus vorhanden.
Kritik von Gewerkschaften und Verbänden
Doch die Reform hat einen Haken: Rund 30 Prozent der Erwerbstätigen profitieren nicht von der Steuerfreiheit. Betroffen ist fast jede zweite Frau in Deutschland, die in Teilzeit arbeitet. Gewerkschaften und Sozialverbände üben deutliche Kritik.
Noch mehr Zündstoff liefert die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. DGB-Chefin Yasmin Fahimi sprach sich heute vehement dagegen aus. Ihre Befürchtung: Arbeitsschichten von bis zu 13 Stunden könnten möglich werden. „Das ist ein ideologisch motivierter Fehlweg", so Fahimi.
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Auch Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland warnt vor einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tages. Die Folgen für Arbeitsschutz und Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien negativ. Arbeitsministerin Bärbel Bas betonte heute, eine Flexibilisierung komme nur mit Mitbestimmung und Tarifbindung infrage.
Deutschland verpasst EU-Frist zur Entgelttransparenz
Während die nationale Steuerreform vorangetrieben wird, gerät Deutschland bei europäischen Vorgaben unter Druck. Gestern lief die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab.
Familienministerin Prien begründet die Verzögerung mit der wirtschaftlichen Lage. Eine bürokratiearme Umsetzung strebe man bis Anfang 2027 an. Die Richtlinie sieht ein Auskunftsrecht über Durchschnittsgehälter nach Geschlechtern vor. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen berichten.
Da die Frist verstrichen ist, kann die EU-Kommission nun ein Strafverfahren einleiten. Der Gender-Pay-Gap lag in Deutschland 2024 bei 15,6 Prozent.
Bonpflicht wird gelockert, Renten steigen
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte heute zudem eine Lockerung der Bonpflicht an. Geplant ist zunächst eine Bagatellgrenze von 30 Euro. Später soll das System komplett auf digitale Belege per E-Mail oder QR-Code umgestellt werden.
Ab Juli 2026 gibt es Änderungen in der Sozialversicherung: Minijobber können dann eine einmalige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Gleichzeitig steigen die Renten voraussichtlich um 4,24 Prozent.
Der Grundfreibetrag wurde auf 12.348 Euro angehoben. Neurentner mit einer monatlichen Bruttorente von bis zu 1.452 Euro bleiben damit steuerfrei – sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Große Steuerreform für 2027 geplant
Eine umfassende Steuerreform zur Entlastung der Mitte ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die konkrete Gegenfinanzierung wird innerhalb der Koalition noch debattiert.
Der DGB legte gestern ein eigenes Konzept vor: Es sieht eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent und die Einführung einer Vermögensteuer vor. Ob sich die Koalition darauf einlässt, bleibt abzuwarten.
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