Arbeitsmarktreform, Vorschläge

Arbeitsmarktreform: 34 Vorschläge für flexiblere Wochenarbeitszeit

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt flexiblere Wochenarbeitszeiten und erleichterte Befristungen. Gewerkschaften kritisieren die Pläne scharf.

Arbeitsmarktreform: Neue Regeln zu Arbeitszeit und Befristung
Eine stilisierte Uhr, deren Zeiger in digitale Datenlinien übergehen, symbolisiert flexible Arbeitszeiten und digitale Zeiterfassung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kernpunkte sind eine flexiblere Wochenarbeitszeit, die Ausweitung sachgrundloser Befristungen und neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung. Während Wirtschaftsverbände die Pläne begrüßen, hagelt es scharfe Kritik von Gewerkschaften und Teilen der Opposition.

Bundeskanzler Merz verteidigte das Programm „Aufschwung und Beschäftigung" gestern in einer Regierungserklärung. Das Paket umfasst 34 Vorschläge, die die wirtschaftliche Dynamik stärken und Bürokratie abbauen sollen. Der Kanzler betonte die Notwendigkeit, dem Standort Deutschland durch mehr Flexibilität neue Impulse zu verleihen.

Von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Eine zentrale Neuerung: Die täglich Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche ersetzt werden. Unternehmen könnten dann Arbeitszeiten variabler über die Woche verteilen. Vertreter des Baugewerbes begrüßten diesen Schritt – er komme den betrieblichen Anforderungen besser entgegen. Ein entsprechendes Gesetz wird noch dieses Jahr erwartet.

Parallel dazu rückt die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung näher. Ab 2026 müssen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern Arbeitszeiten elektronisch erfassen. Die Regelung basiert auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts. Für kleinere Betriebe ist sie nicht zwingend vorgeschrieben, Fachleute empfehlen sie aber zur rechtssicheren Umsetzung – besonders im Homeoffice und bei mobiler Arbeit.

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Befristungen und Kündigungsschutz werden gelockert

Das Paket sieht eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung vor: Künftig soll sie bis zu 48 Monate möglich sein. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Auch beim Kündigungsschutz gibt es Anpassungen – vor allem für Spitzenverdiener. Wer brutto über 15.000 Euro im Monat verdient (etwa das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze), soll weniger geschützt sein. Stattdessen ist eine Abfindungsoption vorgesehen. Experten eines Wirtschaftsforschungsinstituts zeigten sich skeptisch: Die Maßnahme sei weitgehend symbolisch, da sie nur einen Bruchteil der Arbeitnehmer betreffe.

Weitere Maßnahmen des Programms:
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
- Steuerliche Begünstigungen für Sonn- und Feiertagszuschläge bis 75 Euro Stundenlohn
- Steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel
- Erleichterungen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in Betrieben

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Automobilindustrie sorgt für zusätzliche Spannungen

Die Debatte wird durch aktuelle Entwicklungen in der Autobranche verschärft. Mercedes erwägt offenbar die Einführung der 40-Stunden-Woche, während bei VW ein Abbau von bis zu 100.000 Stellen im Raum steht. Diskutiert wird eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich.

Die IG Metall und Vertreter der Grünen kritisierten diese Überlegungen scharf. Eine Ausweitung der Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich komme einer Lohnkürzung gleich. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte sich gestern ebenfalls zum Reformpaket. Zwar erkenne der Verband die Ansätze an, forderte aber weitergehende Schritte: die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und stärkere Steuerentlastungen für einen spürbaren Wachstumsimpuls.

Das Bundesverfassungsgericht wies gestern Eilanträge gegen andere Gesetzesvorhaben der Koalition ab. Die Umsetzung des Arbeitsmarktpakets bleibt ein zentrales Vorhaben vor der parlamentarischen Sommerpause. Der Bundesrat soll am heutigen Freitag über begleitende Sparpakete entscheiden.

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