Altersvorsorgedepot: Neue Förderung mit 540 Euro Zulage ab 2027
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit Mai 2026 steht der gesetzliche Rahmen. Am 1. Januar 2027 soll das Modell die Riester-Rente ablösen. Doch Experten warnen vor Verzögerungen.
So funktioniert die neue Förderung
Die Reform setzt auf eine gestaffelte Zulage. Wer einzahlt, bekommt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Konkret: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 180 Euro vom Staat – das sind 50 Prozent. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro sinkt der Fördersatz auf 25 Prozent.
Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken förderberechtigt.
Steuervorteile für Gutverdiener
In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei. Erst bei der Auszahlung ab 65 Jahren greift die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Für Gutverdiener mit 42 Prozent Grenzsteuersatz kann das rechnen: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag liegt die Steuererstattung über den Sonderausgabenabzug bei rund 443 Euro.
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Drei Wege zur Altersvorsorge
Anleger haben die Wahl zwischen drei Produktkategorien:
- Depot ohne Garantie: Volle Renditechancen mit ETFs, Fonds oder Anleihen – aber auch ohne Sicherheit.
- Garantieprodukte: 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparer, dafür geringere Rendite.
- Standarddepot: Kostengünstiges Basisprodukt mit einem Kostendeckel von einem Prozent.
Die Auszahlung ist flexibel: als lebenslange Rente, Fondsauszahlplan bis 85 oder Teilkapitalentnahme von bis zu 30 Prozent bei Rentenbeginn.
Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Neu abschließen kann man sie ab 2027 aber nicht mehr. Der Wechsel ins neue Depot ist möglich – mit drei Monaten Frist zum Quartalsende.
Die Kostenbremse: In den ersten fünf Jahren dürfen Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Der Kapitalübertrag gilt als förderunschädlich. Experten raten zum Wechsel vor allem bei teuren Altverträgen mit langer Restlaufzeit. Vorsicht ist geboten, wenn der alte Vertrag einen hohen Garantiezins bietet oder der Renteneintritt kurz bevorsteht.
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Wann kommen die ersten Produkte?
Offiziell soll das System am 1. Januar 2027 starten. Doch Branchenkenner zweifeln am Termin. Noch fehlen wichtige Rechtsverordnungen der Bundesregierung und Zertifizierungsverfahren für die neuen Produkte.
Professor Matthias Beenken rechnet damit, dass erste Angebote erst im Laufe des Jahres 2027 verfügbar sein werden. Auch Finanztip äußerte sich skeptisch. Das Bundesfinanzministerium bestätigte laufende Gespräche zur Umsetzung – einen konkreten Zeitplan für die ausstehenden Verordnungen gibt es aber nicht.
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