Arbeitsmarktpaket, Regeln

Arbeitsmarktpaket: Neue Regeln für Betriebsräte ab Januar 2027

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 04:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das neue Arbeitsmarktpaket bringt tiefgreifende Änderungen für Betriebsräte, lockert Befristungen und stärkt die Mitbestimmung bei ausländischen Firmen.

Arbeitsmarktpaket 2026: Neue Regeln für Betriebsräte und Assistenz
Arbeitsmarktpaket - Menschen arbeiten in einem modernen Büro, einige an einem Konferenztisch, andere an Laptops, mit digitalen Overlays. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es bringt tiefgreifende Änderungen für Betriebsräte und ihre Assistenten. Gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach spezialisierten Assistenzkräften.

Tausende offene Stellen in Berlin und NRW

Allein im Raum Potsdam sind aktuell über 1.200 Teamassistenz-Jobs ausgeschrieben. Darunter Positionen in der Zentralen Vergabestelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die BG prevent GmbH sucht seit dem 8. Juli eine Assistenz für den regionalen Betriebsrat in Olpe. Die Stelle ist unbefristet, in Teilzeit und mit hybrider Arbeitsweise. Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat eine Teamassistenz für den Bundesvorstand in Berlin ausgeschrieben.

Reformpaket: Mehr Bürokratie für Betriebsräte

Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ tritt größtenteils am 1. Januar 2027 in Kraft. Die zentralen Änderungen:

  • Befristungen: Sachgrundlose Befristungen sind künftig bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende 2030.
  • Schriftform fällt weg: Befristungen brauchen ab 2027 keine Schriftform mehr.
  • Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
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Für die Assistenz in Betriebsratsbüros bedeutet das: mehr Prüfungs- und Abrechnungsaufwand.

BAG stärkt Mitbestimmung bei ausländischen Firmen

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. Mai 2026: Ein inländischer Standort eines ausländischen Unternehmens kann als selbstständiger Betriebsteil gelten. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit vor Ort. Das gilt auch, wenn Personalentscheidungen im Ausland fallen.

Die Regierung will parallel die Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte Vorrats-SE (Europäische Aktiengesellschaften) unterbinden.

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Neue Regeln für Vergütung und Kündigungsschutz

Ab 1. Januar 2027 sind Sonn- und Feiertagszuschläge bis 75 Euro Stundenlohn steuerfrei. Gleichzeitig lockert sich der Kündigungsschutz für Hochverdiener mit einem Bruttojahresgehalt über 177.500 Euro. Im Gegenzug gibt es steuerlich privilegierte Abfindungen bei schnellem Jobwechsel.

Die Minijob-Regeln stehen ebenfalls auf dem Prüfstand. Eine Kommission zur Alterssicherung empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt bereits von 2 auf 5 Prozent.

Regionale Vernetzung als Ergänzung

Während die gesetzlichen Änderungen die Betriebe fordern, setzen Organisationen auf regionale Aktionstage. In Olpe fand am 7. Juli die „Werkstatt erleben“ statt. Vertreter der Werthmann-Werkstätten und lokale Politiker wie Dr. Gregor Kaiser und Jochen Ritter informierten sich über moderne Montage- und Berufsbildungsprozesse.

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