Arbeitsmarkt-Reform, Koalition

Arbeitsmarkt-Reform: Koalition verhandelt über flexible Arbeitszeiten

01.07.2026 - 21:34:33 | boerse-global.de

Koalitionsausschuss verhandelt über Arbeitszeitflexibilisierung, steuerliche Entlastungen und die gesetzliche Umsetzung der Zeiterfassungspflicht.

Koalitionsausschuss: Reformpaket für flexiblere Arbeitszeiten
Arbeitsmarkt-Reform - Eine digitale Zeiterfassungsuhr zeigt Arbeitszeiten an, im Hintergrund verschwommen ein Büro. Fokus auf Zeiterfassung und Arbeitsrecht. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum stehen flexiblere Arbeitszeiten, steuerliche Entlastungen und die gesetzliche Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht.

Debatte um Flexibilisierung der Arbeitszeit

Wirtschaftsverbände wie der BDI und die DIHK fordern eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag. Ihr Ziel: flexiblere Regeln und massiver Bürokratieabbau, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die deutschen Arbeitskosten lagen 2025 mit rund 45 Euro pro Stunde deutlich über dem EU-Schnitt von 34,90 Euro.

Der Verband der Wirtschaftskanzleien sprach sich für eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit aus. CDU-Politiker Mathias Middelberg betonte vor dem Gipfel: Eine flexiblere Verteilung sei nötig, ohne das Gesamtkontingent zwingend auszuweiten.

Der DEHOGA Bayern zeigte sich enttäuscht über einen Referentenentwurf vom gestrigen Dienstag. Dieser erlaube Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag primär nur über Tarifverträge – das bleibe hinter den Erwartungen an den Koalitionsvertrag zurück.

Rechtlicher Rahmen der Arbeitszeiterfassung

Eine abschließende gesetzliche Neuregelung durch den Bundestag steht noch aus. Doch bereits jetzt sind Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Grundlage sind Entscheidungen des EuGH von 2019 und des BAG von 2022.

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Demnach müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen dokumentiert werden – das gilt auch für Vertrauensarbeitszeit. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte für Juni einen neuen Gesetzesentwurf an, nachdem ein Vorstoß des Arbeitsministeriums 2023 gescheitert war.

Betriebe haben bei der Wahl des Erfassungssystems noch Spielräume, solange Datenschutz und Praxistauglichkeit gewahrt sind. In der Branche wird verstärkt über lokale Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen diskutiert – um die Abhängigkeit von Cloud-Anbietern zu vermeiden.

Überstunden und Reisezeiten

Arbeitgeber dürfen Überstunden nur dann einseitig anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag explizit geregelt ist. Ohne solche Klauseln ist eine Verpflichtung nur in unvorhersehbaren Notfällen zulässig. Die Höchstgrenzen von maximal zehn Stunden täglich und die Ruhezeit von elf Stunden müssen zwingend eingehalten werden.

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Auch bei Fahrt- und Reisezeiten konkretisiert sich die Rechtsprechung. Der normale Weg zwischen Wohnung und Betrieb zählt weiterhin nicht als Arbeitszeit. Außendienstfahrten zum ersten Kunden oder Dienstreisen mit Bahn oder Flugzeug können laut BAG dagegen als Arbeitszeit gewertet werden. Für Fahrer und Beifahrer gelten Sonderregelungen.

Steuerliche Entlastungen geplant

Parallel zur Arbeitszeitreform verhandelt der Koalitionsausschuss über steuerliche Entlastungen. Die Lohnstückkosten lagen 2024 etwa 22 Prozent über denen wichtiger Vergleichsländer. Geplant ist eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch eine Anhebung des Grundfreibetrags auf bis zu 13.084 Euro.

Handwerkspräsident Jörg Dittrich appellierte an die Politik, das Handwerk und den Mittelstand nicht durch zusätzliche Bürokratie bei der Steuerbelastung zu behindern. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderte eine Verschiebung der geplanten E-Rechnungspflicht um ein Jahr – viele Betriebe stünden noch vor technischen Hürden beim Empfang digitaler Rechnungen.

Eine Einigung über die Gesamtfinanzierung des Reformpakets und den Haushalt 2027 wird bis zum 6. Juli angestrebt.

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