Arbeitsmarkt-Reform, Acht-Stunden-Tag

Arbeitsmarkt-Reform: Acht-Stunden-Tag fällt, Wochenhöchstgrenze kommt

31.05.2026 - 00:05:23 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge und Reform des Arbeitszeitgesetzes ab 2026.

Southern Arc Minerals Aktie: Portfolio im Fokus - Foto: über boerse-global.de
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Die Bundesregierung will Überstundenzuschläge von bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei stellen – ein Kernstück der geplanten Arbeitsmarkt- und Steuerreform. Ab 2026 sollen Vollzeitbeschäftigte profitieren, die über ihre vertragliche Arbeitszeit von 34 bis 40 Wochenstunden hinaus arbeiten.

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Neue Anreize für Mehrarbeit

Die geplante Steuerentlastung zielt darauf ab, Vollzeitkräften einen finanziellen Anreiz für zusätzliche Arbeit zu bieten. Ein Beispiel: Wer bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro monatlich 28 Überstunden leistet, soll netto rund 64 Euro mehr in der Tasche haben.

Doch die Initiative stößt auf Kritik. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium stellte bereits im August 2025 fest, dass die Entlastung pro Überstunde nur bei etwa 3,50 Euro liege. Die Hans-Böckler-Stiftung rechnet vor, dass lediglich 1,4 Prozent der Erwerbstätigen von der Maßnahme profitieren würden. Teilzeitbeschäftigte sind von den Steuervorteilen komplett ausgeschlossen.

Abschied vom Acht-Stunden-Tag

Parallel zu den Steueränderungen plant die Regierung einen grundlegenden Umbau des Arbeitszeitgesetzes. Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstgrenze ersetzt werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, dass ein entsprechender Gesetzentwurf im Juni 2026 vorgelegt wird. Die Ministerin äußerte persönliche Bedenken gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages, betonte aber die Notwendigkeit, den Koalitionsvertrag umzusetzen.

Die Bevölkerung ist gespalten. Laut RTL/ntv-Trendbarometer von Forsa vom 14. und 15. Mai 2026 befürworten 57 Prozent der Deutschen die Umstellung auf eine Wochenhöchstarbeit. Besonders hoch ist die Zustimmung bei CDU/CSU-Wählern mit 74 Prozent. In Ostdeutschland und bei Gewerkschaftsmitgliedern ist die Ablehnung mit 53 Prozent dagegen deutlich.

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Bürojob als Modellversuch?

Am 29. Mai 2026 schlug Oliver Stettes, Arbeitsmarktexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW), einen Kompromiss vor: Die Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit solle zunächst nur für Büroangestellte gelten. Das Gesundheitsrisiko sei dort im Vergleich zu anderen Branchen minimal.

Die Gewerkschaften reagierten prompt mit Ablehnung. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel und NGG-Chef Guido Zeitler wiesen die Pläne zurück. Zu lange Arbeitstage führten nachweislich zu mehr Krankheitsausfällen. Eine DGB-Umfrage von Januar bis Mai 2025 ergab zudem, dass 53 Prozent der Beschäftigten kürzere Arbeitszeiten wünschen. 40 Prozent der Frauen berichteten von häufigen Burnout-Gefühlen.

Reformgipfel und Haushaltslöcher

Die Arbeitsmarktreformen sind Teil eines größeren Pakets zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung. Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften trafen sich Ende Mai im Kanzleramt zu Vorgesprächen für einen formellen Reformgipfel am 10. Juni 2026. Ein umfassendes Maßnahmenpaket zu Einkommensteuer, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau soll bis zum 30. Juni im Koalitionsausschuss stehen – mit dem Ziel der Verabschiedung vor der Sommerpause am 10. Juli.

Der Reformdruck kommt nicht von ungefähr. Steuerschätzungen zufolge klafft bis 2030 ein Loch von über 50 Milliarden Euro – auch eine Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Konflikts. Die Regierung hat daher Pläne für einen steuerfreien Inflationsausgleichsbonus von bis zu 1.000 Euro aufgegeben, der eigentlich bis Mitte 2027 laufen sollte.

Um künftige Entlastungen für Gering- und Mittelverdiener zu finanzieren, diskutieren Union und SPD über eine Anhebung der sogenannten Reichensteuer. Im Gespräch ist eine Erhöhung von 45 auf 47,5 Prozent für Spitzenverdiener – möglicherweise ab Januar 2027. Finanzminister Lars Klingbeil signalisierte, dass 95 Prozent der Arbeitnehmer am Ende eine Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr sehen sollten.

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