Apple-OpenAI-Streit, Mitarbeiter

Apple-OpenAI-Streit: 400 Mitarbeiter abgeworben, Klage eingereicht

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 00:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Apple verschärft juristische Schritte gegen OpenAI wegen angeblichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen durch abgeworbene Ex-Mitarbeiter.

Apple vs. OpenAI: Rechtsstreit um abgeworbene Mitarbeiter eskaliert
Eine verschwommene Figur in einem Anzug mit einem abstrakten leuchtenden Datennetzwerk, das Spionage und Datendiebstahl darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 40 ehemalige Apple-Mitarbeiter, die heute für das KI-Unternehmen arbeiten, erhielten Aufforderungen zur Sicherung von Dokumenten und Kommunikationsdaten.

Die im Juli 2026 eingereichte Klage wirft OpenAI den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und die systematische Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen vor. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte zuvor an einer folgenschweren E-Mail-Panne: Ein Anwalt schickte eine Nachricht versehentlich an den Chefjuristen von OpenAI statt an einen ehemaligen Ingenieur. Die Vertrauensbasis zwischen den Parteien war damit zerstört.

Hardware-Pläne im Fokus

Der Streit dreht sich um den Aufbau einer eigenen Hardware-Sparte bei OpenAI. Das Unternehmen plant offenbar die Entwicklung eigener Geräte wie Smartphones oder Smart Speaker – unter Einbeziehung ehemaliger Apple-Führungskräfte.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen Tang Tan, Chief Hardware Officer bei OpenAI, sowie Manager Chang Liu. Insgesamt soll OpenAI bereits über 400 ehemalige Apple-Beschäftigte abgeworben haben, darunter den prominenten Designer Jony Ive.

Apple wirft OpenAI vor, in Vorstellungsgesprächen die Herausgabe von Prototypen und vertraulichen Informationen verlangt zu haben. Der Konzern hat nun eine einstweilige Verfügung sowie Schadensersatz beantragt.

OpenAI wies die Vorwürfe am 16. Juli zurück. Es gebe keine Beweise für den Diebstahl geistigen Eigentums, das Unternehmen habe kein Interesse an Geschäftsgeheimnissen anderer Firmen. Branchenbeobachter warnen: Der Rechtsstreit könnte die Hardware-Pläne und einen potenziellen Börsengang von OpenAI erheblich gefährden.

Urheberrecht: KI-Trainingsdaten unter Beschuss

Doch nicht nur Hardware-Streitigkeiten belasten die Branche. Die Herkunft von Trainingsdaten steht zunehmend im Fokus.

Ein interner Leak beim KI-Musikdienst Suno enthüllte im November 2025: Die Modelle wurden mutmaßlich mit über zwei Millionen Musikclips von Plattformen wie YouTube Music und Deezer sowie rund einer Million Stunden Podcast-Material trainiert. Suno beruft sich auf das Prinzip des Fair Use – große Musiklabels wie Universal und Sony haben bereits Klagen eingereicht.

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In Deutschland steht eine wegweisende Entscheidung an. Das Landgericht München I verhandelt einen Fall der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen einen KI-Anbieter. Das Urteil am 31. Juli 2026 könnte die Vergütungspflicht für KI-Trainingsdaten grundlegend klären.

Sicherheitsrisiken: 45 KI-Agenten auf einen Menschen

Die technologische Entwicklung schafft neue Sicherheitsprobleme. Eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2026 zeigt: In Unternehmen stehen mittlerweile 45 KI-Agenten einem menschlichen Nutzer gegenüber.

Die Folgen sind alarmierend. In Deutschland berichteten 68 Prozent der Unternehmen von Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit KI, 44 Prozent verzeichneten bereits eine Sicherheitsverletzung.

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Trotz dieser Risiken halten 86 Prozent der IT-Entscheider KI-Agenten für geschäftskritisch. Gleichzeitig bremsen 69 Prozent die Einführung aus Sicherheitsbedenken. Experten warnen zudem vor automatisierten Cyberangriffen: KI personalisiert Phishing-Versuche zunehmend und trifft damit vor allem mittelständische Unternehmen.

EU Data Act und aktuelle Datenpannen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärfen sich. Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act – ein Zugangsanspruch für Daten aus vernetzten Produkten, auch für Bestandsmaschinen. Ab dem 12. September 2026 müssen Neuprodukte „Access by Design“ bieten: Nutzer erhalten einfachen und kostenlosen Zugang zu generierten Daten.

Dass Sicherheitslücken trotz Regulierung bestehen bleiben, zeigt ein aktueller Vorfall. Am 16. Juli 2026 meldete ein IT-Dienstleister des Einzelhändlers Lidl den Abfluss von Kundendaten. Details zu Umfang und Art der betroffenen Informationen blieben zunächst offen. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken in komplexen digitalen Lieferketten.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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