Anwaltschaft: Türkei verbietet Mandantendaten in öffentliche KI-Systeme
Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 16:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Türkiye Barolar Birli?i (TBB), die Dachorganisation der türkischen Rechtsanwaltskammern, hat am 28. August 2026 einen neuen Leitfaden zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der Anwaltschaft veröffentlicht.
Das Regelwerk mit dem Titel „KI-Nutzungs-Rehber für Anwälte“ definiert den rechtlichen Rahmen und die ethischen Grenzen für den Einsatz digitaler Technologien im juristischen Sektor. Ziel der Richtlinie ist es, die Effizienz moderner Werkzeuge nutzbar zu machen, während gleichzeitig die strengen Standesregeln und der Schutz von Mandantendaten gewahrt bleiben.
Rechtliche Einordnung als reines Hilfsmittel
In dem am 28. August 2026 vorgestellten Dokument stellt die TBB klar, dass künstliche Intelligenz ausschließlich den Status eines Hilfsmittels einnimmt. Die Verantwortung für die juristische Arbeit und die endgültige Entscheidungsfindung verbleibe vollständig beim menschlichen Anwalt. Eine Delegation der anwaltlichen Kernaufgaben an automatisierte Systeme wird durch die Richtlinie explizit ausgeschlossen.
Die Kammer betont dabei die Notwendigkeit einer risikobasierten Nutzung. Das bedeutet, dass Anwälte vor dem Einsatz einer KI-Anwendung bewerten müssen, welche Auswirkungen das Werkzeug auf die Qualität der Beratung und die Rechte der Mandanten haben könnte. Je sensibler ein Mandat ist, desto höher sind die Anforderungen an die menschliche Kontrolle und Überprüfung der durch KI generierten Ergebnisse.
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Strenge Vorgaben zum Datenschutz und Berufsgeheimnis
Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Leitfadens liegt auf der Wahrung des Berufsgeheimnisses. Die TBB verbietet die Übertragung sensibler Informationen an KI-Systeme, sofern diese nicht explizit für den geschützten juristischen Bereich zertifiziert sind. Insbesondere wird untersagt, Daten in öffentliche KI-Modelle einzuspeisen, da hierbei die Kontrolle über den weiteren Verbleib und die Verarbeitung der Informationen verloren ginge.
Besonders hervorzuheben ist das Verbot, selbst anonymisierte Mandantendaten in öffentliche KI-Plattformen einzugeben. Die Kammer sieht hierin ein potenzielles Risiko für die Re-Identifizierung und einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Damit setzt die türkische Anwaltschaft eine im internationalen Vergleich sehr restriktive Marke, um den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant zu gewährleisten.
Haftung und berufliche Verantwortung
Hinsichtlich der Haftung lässt das am 28. August 2026 veröffentlichte Regelwerk keinen Spielraum: Anwälte können die Verantwortung für Fehler, die durch den Einsatz von KI entstehen, nicht auf die Technologie oder deren Anbieter abwälzen. Sollten fehlerhafte Analysen oder Dokumente durch ein KI-System erstellt werden, haftet der bearbeitende Jurist im vollen Umfang gegenüber dem Mandanten und der Kammer.
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Die Richtlinie unterstreicht, dass die Nutzung von KI keine Entschuldigung für berufliche Sorgfaltspflichtverletzungen darstellt. Vielmehr wird von den Berufsangehörigen erwartet, dass sie über die notwendige technologische Kompetenz verfügen, um die Ergebnisse einer KI kritisch zu hinterfragen und zu validieren.
Vorbereitung durch fachliche Expertise
Die Veröffentlichung des Leitfadens ist das Ergebnis eines längeren Konsultationsprozesses. Bereits im Frühjahr, konkret am 14. und 15. Februar 2026, fand in Ankara ein spezialisierter Workshop statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierten Experten der Türkiye Barolar Birli?i die Chancen und Risiken von Large Language Models und anderen KI-Anwendungen für den Rechtsmarkt.
Die dort gewonnenen Erkenntnisse über technische Möglichkeiten und rechtliche Fallstricke bildeten die Grundlage für den nun vorliegenden „KI-Nutzungs-Rehber“. Mit der Einführung dieser verbindlichen Standards reagiert die TBB auf die zunehmende Verbreitung von KI-Tools in Anwaltskanzleien und schafft Rechtssicherheit für eine digitalisierte Berufsausübung in der Türkei.
