Anses empfiehlt neue Berufskrankheiten-Tabelle für UV-bedingten Hautkrebs
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie französische Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) hat am 15. Oktober 2026 die Einführung einer neuen amtlichen Berufskrankheiten-Tabelle für Hautkrebs durch berufliche UV-Exposition empfohlen.
Der Vorstoß umfasst sowohl die Einwirkung von natürlichem Sonnenlicht als auch von künstlichen UV-Quellen und bezieht sich auf drei Formen von Hautkrebs. Die Behörde war zwei Jahre zuvor vom französischen Arbeitsministerium mit der entsprechenden Prüfung beauftragt worden.
Erwiesener Zusammenhang bei drei Krebsarten
Nach Feststellung der Anses gilt der Zusammenhang zwischen einer beruflichen Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung und drei Hautkrebsarten – dem Plattenepithelkarzinom, dem Basalzellkarzinom sowie dem Melanom – als erwiesen. Ziel der empfohlenen Tabelle ist es, betroffenen Arbeitnehmern die Anerkennung sowie finanzielle Entschädigungen spürbar zu erleichtern.
Bislang fehlt im französischen System eine eigenständige UV-Tabelle. Hautkrebs wird derzeit lediglich über stoffbezogene Tabellen erfasst. Ohne eine spezifische Tabelle bleibt Beschäftigten bislang nur eine aufwendige Einzelfallprüfung durch das zuständige regionale Komitee (CRRMP). Diese setzt jedoch eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent voraus.
Laut Angaben des französischen Arbeitsministeriums ermöglichen im Land bereits über 35 Tabellen die Anerkennung arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Für die von der Anses vorgeschlagene Neuregelung wurden bislang allerdings weder eine konkrete Tabelle noch ein entsprechendes Dekret angekündigt.
Wird eine Erkrankung in Frankreich als Berufskrankheit anerkannt, hat dies erhebliche finanzielle Auswirkungen für Betroffene: Das Krankengeld beträgt ab dem ersten Tag 60 Prozent des Tageslohns und steigt ab dem 29. Tag auf 80 Prozent. Beim regulären Krankengeld erhalten Beschäftigte dagegen nach drei Karenztagen lediglich 50 Prozent.
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Millionen Beschäftigte im Freien und an künstlichen Strahlungsquellen
Nach Ergebnissen der Dares-Erhebung Sumer arbeiten in Frankreich rund 3,5 Millionen Menschen im Freien und sind den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Zudem arbeiten etwa 150.000 Beschäftigte mit künstlichen UV-Quellen.
Als besonders betroffene Branchen für natürliche UV-Strahlung führt die Anses unter anderem die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft, das Baugewerbe, Post- und Transportdienste, die Schifffahrt sowie die Gastronomie und den Tourismus an, darunter Saisonkräfte bei der Weinlese oder auf Skipisten.
Ebenso zählen Zusteller, Polizei, Rettungsdienste, Lehrkräfte sowie Beschäftigte in Kultur, Kunst, Sozialwesen, Industrie und Telekommunikation zu den Risikogruppen.
Künstliche UV-Strahlung tritt vor allem bei Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, im Gartenbau, beim Schweißen, bei der Gravur, beim Material- und Laserschneiden sowie bei der Lackaushärtung auf. Beim Schweißen gilt laut der Behörde zudem das Melanom des Auges als erwiesene Folge der Strahlenbelastung.
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Dimensionen auf europäischer Ebene und Prävention
Die gesundheitlichen Gefahren durch ultraviolette Strahlung sind international dokumentiert. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft sowohl natürliche als auch künstliche UV-Strahlung in die Gruppe 1 der krebserregenden Stoffe ein.
Für das Jahr 2022 verzeichnete die IARC europaweit über 470.000 neue Hautkrebsfälle, unterteilt in Melanome und Nicht-Melanom-Karzinome. Nach Angaben einer EU-Initiative gegen arbeitsbedingten Krebs sind in Europa rund 36 Millionen Erwerbstätige der Sonnenstrahlung ausgesetzt, während circa eine Million Menschen beruflich mit künstlichen UV-Quellen in Kontakt kommt.
Neben der rechtlichen Einstufung als Berufskrankheit fordert die Anses flankierende Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsschutz. So empfiehlt die Behörde systematische hautärztliche Untersuchungen im Rahmen der Arbeitsmedizin sowie den gezielten Ausbau entsprechender Ausbildungen für Dermatologen.
