Anschlagmittel-Prüfung, Regeln

Anschlagmittel-Prüfung: Neue Regeln für die befähigte Person

22.05.2026 - 16:39:19 | boerse-global.de

Verschärfte Regeln und RFID-Technik prägen die Prüfung von Anschlagmitteln. Die VDI-MT 4068 setzt neue Maßstäbe für die Qualifikation.

Anschlagmittel-Prüfung: Neue Regeln für die befähigte Person - Foto: über boerse-global.de
Anschlagmittel-Prüfung: Neue Regeln für die befähigte Person - Foto: über boerse-global.de

Mit steigender Materialkomplexität – von hochfesten Stahlketten bis zu textilen Faserschlingen – hat sich die Rolle der befähigten Person längst vom reinen Aufseher zur spezialisierten Fachkraft entwickelt. Aktuelle Normen-Updates und internationale Sicherheitsstandards verschärfen die Anforderungen weiter.

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Rechtsgrundlagen: Wer darf prüfen?

Die rechtliche Grundlage liefert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie schreibt vor, dass Arbeitsmittel von befähigten Personen geprüft werden müssen. Die genauen Kriterien definiert die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 – zuletzt im Februar 2026 aktualisiert.

Demnach setzt sich die Qualifikation aus drei Säulen zusammen: Fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit. Ein abgeschlossenes technisches Studium oder eine entsprechende Ausbildung sind Pflicht. Dazu kommt ausreichende Praxis mit dem jeweiligen Equipment. Der Arbeitgeber trägt die Letztverantwortung – bei Verstößen droht im Schadensfall die volle Haftung.

Die DGUV Regel 109-017 (früher BGR 500, Kapitel 2.8) konkretisiert die Vorgaben für Anschlagmittel: Mindestens einmal jährlich muss eine Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen. Ein Überblick vom Januar 2026 betont: Bei extremer Hitze, Chemikalieneinwirkung oder hoher Auslastung sind kürzere Intervalle nötig.

VDI-MT 4068: Der neue Standard für Prüferschulungen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat mit VDI-MT 4068 Blatt 2 im Oktober 2024 einen verbindlichen Rahmen geschaffen. Diese Richtlinie standardisiert die Qualifikation von Prüfern für Krane, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel. Sie gilt als Benchmark für Schulungsanbieter wie DEKRA und TÜV.

Das typische Curriculum erstreckt sich über zwei Tage und behandelt:
- Physik des Hebens: Schwerpunktlagen, Neigungswinkel, Lastverteilung
- Ablegereife-Kriterien: Strukturschäden an Drahtseilen (Käfigbildung, Drahtbrüche) sowie Verschleiß an hochfesten Ketten

Eine technische Analyse aus dem Jahr 2025 zeigt: Neben der jährlichen Sichtprüfung benötigen Rundstahlketten alle drei Jahre eine zerstörungsfreie Prüfung – etwa mittels elektromagnetischer Rissprüfung. Die Schulungen vermitteln den Umgang mit Messlehren zur Ermittlung von Kettenlängung und Durchmesserreduzierung.

Digitale Wende: RFID und NFC werden Standard

Die Digitalisierung erfasst auch die Prüfbranche. RFID- und NFC-Tags werden zunehmend direkt an Ketten, Schäkeln oder Textilschlingen angebracht. Prüfer greifen per mobiles Endgerät auf den digitalen Zwilling des Equipments zu.

Das löst ein zentrales Problem: die Verwaltung von Prüfbescheinigungen und -historien. Digitale Systeme erfassen Ergebnisse automatisch und schaffen eine manipulationssichere Audit-Trail. Eine Analyse digitaler Prüfsysteme vom November 2025 belegt: RFID-gestützte Workflows reduzieren den Dokumentationsaufwand erheblich und eliminieren manuelle Eingabefehler.

SOLAS 2026: Neue maritime Anforderungen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die SOLAS II-1/3-13-Verordnung – ein internationaler Standard für schiffsseitige Hebezeuge und loses Ladegeschirr. Für maritime und Offshore-Betreiber bedeutet das: Sämtliche Anschlagmittel müssen in einem elektronischen „Cargo Gear Book" dokumentiert werden. Neuanlagen müssen ab sofort die strengen Design- und Zertifizierungsvorgaben erfüllen. Bestandsgeräte müssen bei der ersten Wiederholungsprüfung nach dem Stichtag nachgerüstet sein.

Unfallzahlen: Positiver Trend, aber Risiken bleiben

Die vorläufigen DGUV-Zahlen für 2025 zeigen einen leichten Rückgang tödlicher Arbeitsunfälle: 335 Fälle gegenüber 351 im Jahr 2024. Die meldepflichtigen Unfälle sanken auf rund 730.598 – ein Minus von etwa 24.000. Dennoch bleiben Unfälle durch herabfallende Lasten besonders schwerwiegend.

Häufige Ursachen: das Übersehen beschädigter Anschlagmittel oder falsche Lastberechnungen bei mehrsträngiger Aufhängung. Die DGUV Information 209-013 für Anschläger ergänzt die Prüfer-Qualifikation durch grundlegende Sicherheitsregeln für den täglichen Umgang. Zusammen bilden die tägliche Sichtprüfung durch den Nutzer und die jährliche Expertenprüfung ein zweistufiges Sicherheitsnetz.

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Trendanalyse: Professionalisierung der Sicherheit

Die Zeiten, in denen eine einfache technische Grundausbildung für die Prüfer-Rolle ausreichte, sind vorbei. Heute muss die befähigte Person sowohl Werkstoffkunde als auch digitale Verwaltungssoftware beherrschen.

Die VDI-MT 4068 hat seit Oktober 2024 ein einheitliches Qualitätsniveau bei Schulungsanbietern geschaffen – ein Gewinn für Unternehmen, die bundesweit oder international tätig sind. Die SOLAS-Anforderungen zeigen zudem, wie nationale DGUV-Standards zunehmend mit internationalem Seerecht verwoben werden.

Die Kosten-Nutzen-Rechnung fällt positiv aus: Ein zweitägiges Seminar und die RFID-Einführung sind Investitionen, die sich durch geringeres Haftungsrisiko und längere Lebensdauer der Ausrüstung amortisieren.

Ausblick: Mensch bleibt unersetzlich

Trotz aller Sensorik: Die Rolle des menschlichen Prüfers bleibt unverzichtbar. „Smarte" Anschlagmittel können Lastzyklen und Belastungen überwachen – die finale Beurteilung von Verschleiß, Korrosion und struktureller Integrität erfordert jedoch weiterhin das geschulte Auge eines Profis.

Für 2026 und 2027 zeichnen sich ab:
- Erweiterte Lehrpläne für Hybridmaterialien und umweltfreundliche Textilien
- KI-Unterstützung in Prüfsoftware: Bilderkennung für Mikrorisse oder Faserbrüche in Textilschlingen

Der Fokus bleibt: Jeder Prüfer muss nicht nur technisch qualifiziert sein, sondern auch mit dem rasanten Wandel der Regularien Schritt halten.

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