Deutschland, Energie

Neue Tankregel - Preissprung um knapp acht Cent am Mittag

01.04.2026 - 14:04:33 | dpa.de

An den Tankstellen dürfen die Preise nun nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöht werden. Der erste Tag zeigt, dass die Mineralölkonzerne dieses Zeitfenster nutzen.

An dieser Tankstelle wurden die Preise mittags teils deutlich angehoben. - Bild: Marijan Murat/dpa
An dieser Tankstelle wurden die Preise mittags teils deutlich angehoben. - Bild: Marijan Murat/dpa

Die Preise für Super und Benzin an den deutschen Tankstellen sind nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Einschränkung am Mittag im Schnitt um knapp acht Cent auf den bisher höchsten Stand in diesem Jahr gestiegen. 

Nach einer Auswertung des ADAC kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Schnitt um kurz nach 12 Uhr 2,175 Euro, 7,6 Cent mehr als kurz vor 12 Uhr. Der durchschnittliche Dieselpreis kletterte demnach von kurz vor bis kurz nach 12 Uhr um 7,5 Cent auf 2,376 Euro. Das lag auch deutlich über den morgendlichen Höchstpreisen am Vortag.

Preiserhöhung jetzt nur noch einmal am Tag erlaubt

Wegen des starken Anstiegs der Benzinpreise seit dem Beginn des Irankriegs hatte die Bundesregierung vergangene Woche eine an Österreich orientierte Regelung auf den Weg gebracht: Die Benzinpreise dürfen nun nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags erhöht werden, Preissenkungen jedoch sind jederzeit erlaubt. 

Nutzen der Neuregelung fraglich

Der Autoclub ADAC und Tankstellenbetreiber bezweifeln, dass die Neuregelung einen großen Effekt haben wird. Die geringere Flexibilität der Mineralölkonzerne bei ihrer Preisgestaltung führe offenbar eher dazu, dass Unsicherheiten wie ein gegebenenfalls steigender Ölpreis vorweggenommen würden, kommentierte ein ADAC-Experte. «Inwiefern die Möglichkeit, Preise jederzeit zu senken, genutzt wird, ist fraglich.» 

Das Gesetz war am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit nunmehr in Kraft getreten. Verstöße gegen die neue Regel können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Teil des «Kraftstoffmaßnahmenpakets» ist auch eine Verschärfung des Kartellrechts.

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