Amsterdamer Gericht: Amvest-Mieter muss Erhöhungen nicht zahlen
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 22:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Amsterdamer Amtsgericht hat die Mietsteigerungsklausel in einem Mietvertrag von Amvest als unfair eingestuft und für unwirksam erklärt. Wie das Medium dagelijksestandaard.nl in einem Bericht vom 27.09.2026 darlegte, fällte das Gericht die Entscheidung am 11.09.2026. Das Urteil hat für das betroffene Mietverhältnis deutliche finanzielle Konsequenzen: Der Mieter schuldet rechtlich lediglich die ursprünglich vereinbarte Anfangsmiete.
Gericht kippt Mieterhöhungen und Strafklauseln
Amvest hatte die Miete in dem bestehenden Vertrag in den Jahren 2024 und 2025 erhöht. Mit der Entscheidung des Amsterdamer Amtsgerichts vom 11.09.2026 wurden diese Preisanpassungen jedoch hinfällig. Da die Klausel als unbillig eingestuft wurde, entfiel die vertragliche Grundlage für die Mietanpassungen, womit die Zahlungsverpflichtung auf das Niveau der anfänglichen Miete zurückfällt.
Die rechtliche Beanstandung durch das Amsterdamer Amtsgericht am 11.09.2026 betraf zudem weitere Bestimmungen des Vertrags. So strich das Gericht auch eine Klausel über eine pauschale Vertragsstrafe von 10 € pro Verzugstag, deren Gesamthöhe auf maximal 2.000 € begrenzt war. Ebenfalls für unzulässig befunden und gestrichen wurde die Vereinbarung, wonach der Mieter zur Übernahme sämtlicher Rechtskosten verpflichtet werden sollte.
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Mietrückstand führt trotz reduzierter Forderung zur Räumung
Trotz des Wegfalls der Erhöhungen verblieb für das Amvest-Mietverhältnis bis einschließlich Juni 2026 ein erheblicher Zahlungsrückstand. Auch nach dem Abzug der unzulässigen Beträge belief sich das verbleibende Minus auf 16.074,55 €, was einem Betrag von über 13 Monatsmieten entsprach.
Aufgrund dieses hohen Mietrückstands ordnete das Amsterdamer Amtsgericht am 11.09.2026 die formelle Auflösung des Mietvertrags an. Der Mieter muss die Wohnung binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung räumen und den Auszug vollziehen.
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Gesetzlicher Rahmen für freie Mieten
Die Entscheidung steht im Kontext der regulatorischen Grenzen für Mietanpassungen in den Niederlanden. Nach Vorgaben der Rijksoverheid dürfen freie Mieten im Jahr 2026 um höchstens 4,4 % steigen. Diese behördlich festgelegte Obergrenze gilt bis zum 1.05.2029.
