Amazon Prime, BGH-Urteil

Amazon Prime: BGH kippt Preiserhöhung – Altkunden zahlen vorerst weniger

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 16:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Bundesgerichtshof hat Amazons Preiserhöhung für langjährige Prime-Kunden gekippt. Betroffene zahlen vorerst wieder den früheren Beitrag und können unter Umständen zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.

  • Es geht um eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
    Es geht um eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
  • Der BGH hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gepürft. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Der BGH hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gepürft. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
Es geht um eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa Der BGH hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gepürft. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof hat Amazons Preiserhöhung für langjährige Prime-Kunden für unwirksam erklärt, sodass Betroffene vorerst wieder den früheren Beitrag zahlen.

Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung

Amazon hatte den jährlichen Prime-Preis im September 2022 von 69 auf 89,90 Euro angehoben. Bei monatlicher Zahlung stieg der Beitrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden holte das Unternehmen nicht ein.

BGH beanstandet Klausel

Der dritte Zivilsenat erklärte die beanstandeten Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Kunden habe nicht hinreichend deutlich werden können, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung zustehen.

Damit bestätigte der BGH die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Amazon hatte gegen das Urteil der Vorinstanz in Karlsruhe Revision eingelegt.

Altkunden erhalten vorerst niedrigeren Preis

Amazon kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht. Betroffene sollen vor dem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informiert werden.

Rückforderung bleibt möglich

Verbraucher können zu viel gezahlte Gebühren individuell zurückfordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können dabei grundsätzlich die letzten drei Jahre geltend gemacht werden; die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Dauer der Zahlung und dem gewählten Prime-Modell ab.

Daneben läuft eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW beim Oberlandesgericht Hamm. In das vom Bundesamt für Justiz geführte Klageregister haben sich nach Angaben der Verbraucherzentrale bislang etwa 145.000 Menschen eingetragen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Signalwirkung für andere Anbieter

Der Verbraucherschutzverein VSV sieht in der Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung für Streaming- und andere Dauerschuldverhältnisse. Verfahren zu Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow könnten ebenfalls von der rechtlichen Klärung betroffen sein, wobei die jeweiligen Vertragsklauseln einzeln geprüft werden müssen.

Signal für laufende Abos

Das Urteil betrifft nicht nur die konkrete Amazon-Klausel, sondern eine zentrale Frage bei laufenden Vertragsverhältnissen: Unter welchen Bedingungen dürfen Unternehmen Preise einseitig anpassen? Der BGH beanstandete die fehlende Transparenz und stärkte damit die Bedeutung klarer Informationen über Rechte und Folgen einer Preiserhöhung.

Relevanz für Verbraucher

Für langjährige Prime-Kunden geht es zunächst um die Differenz zwischen dem früheren und dem erhöhten Beitrag. Entscheidend bleibt, wie lange der höhere Preis gezahlt wurde, ob das Abonnement unverändert fortbestand und welches Zahlungsmodell galt. Rückforderungen können wegen gesetzlicher Verjährungsfristen zeitlich begrenzt sein.

Auswirkungen auf Streamingdienste

Die Entscheidung kann als Orientierung für weitere Verfahren zu Streaming- und Dauerschuldverträgen dienen. Sie erklärt jedoch nicht automatisch jede Preiserhöhung anderer Anbieter für unwirksam; maßgeblich bleiben die jeweilige Vertragsklausel und ihre konkrete Gestaltung. Für Verbraucher ist deshalb vor allem relevant, Vertragsunterlagen, Preisänderungen und Zahlungstermine zu dokumentieren.

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