Altersvorsorgedepot, Regeln

Altersvorsorgedepot: Neue Regeln für Millionen ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue Altersvorsorgedepot löst 2027 die Riester-Rente ab. Gutverdiener profitieren von hohen Steuererstattungen, während die Kosten deutlich unter denen der Vorgängerprodukte liegen.

Altersvorsorgedepot 2027: Steuervorteile, Kosten und Wechseloptionen im Überblick
Ein moderner Schreibtisch mit einem Tablet, das einen Finanzchart anzeigt, im Licht eines sonnigen Büros. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Angesichts des bevorstehenden Wechsels in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge analysieren Medien derzeit verstärkt die steuerlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Altersvorsorgedepots.

Das Modell ist als Nachfolger der Riester-Rente konzipiert, die zum 31. Dezember 2026 für das Neugeschäft endet. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot als zentrales Instrument der privaten Vorsorge zur Verfügung stehen.

Gesetzlicher Rahmen und zeitliche Umsetzung

Die gesetzliche Grundlage für den Systemwechsel wurde im ersten Halbjahr 2026 geschaffen. Nachdem das Bundeskabinett die Reform bereits am 17. Dezember 2025 beschlossen hatte, erfolgte die Verabschiedung durch den Bundestag am 27. März 2026. Der Bundesrat stimmte dem Vorhaben schließlich am 8. Mai 2026 zu.

Für bestehende Riester-Verträge wurde ein Bestandsschutz vereinbart, wobei ein Übertrag in das neue System ab 2027 unter Beibehaltung der Zulagen möglich ist.

Förderstruktur und steuerliche Auswirkungen für Gutverdiener

Das Fördermodell des Altersvorsorgedepots sieht eine staatliche Zulage von 50 Cent pro eingezahltem Euro bis zu einem Betrag von 360 Euro vor. Für weitere Einzahlungen bis zu 1800 Euro gewährt der Staat 25 Cent pro Euro, was einer maximalen jährlichen Förderung von 540 Euro entspricht. Ergänzend ist eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Kind vorgesehen, sofern ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 25 Euro geleistet wird.

Besondere Bedeutung beigemessen wird den steuerlichen Vorteilen für Bezieher höherer Einkommen. Modellrechnungen zeigen, dass Steuerpflichtige mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, was einem Jahreseinkommen ab 70.000 Euro entspricht, eine Erstattung von 443 Euro erwarten können.

Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steigt die mögliche Erstattung auf 630 Euro. Insgesamt können pro Person bis zu zwei Depots geführt werden, wobei die Förderung auf maximal 6.840 Euro begrenzt ist. Ungeförderte Einzahlungen sind bis zu einer Höhe von 11.880 Euro möglich.

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Renditepotenzial und Kostenvorteile gegenüber Riester-Verträgen

Ein wesentlicher Unterschied zum Vorgängermodell liegt in der Flexibilität der Anlage. Im Altersvorsorgedepot ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent zulässig.

Branchenexperten weisen darauf hin, dass die typischen Kosten bei Riester-Verträgen zwischen 2 und 3 Prozent pro Jahr lagen, während für das Altersvorsorgedepot eine Kostenquote von 0,1 bis 1,0 Prozent erwartet wird. Für Standardprodukte wurde ein Kostendeckel von 1 Prozent der Effektivkosten festgeschrieben.

Die Auswirkungen der niedrigeren Kostenstruktur und der höheren Aktienquote verdeutlichen Vergleichsrechnungen: Bei einer angenommenen Rendite von 6,5 Prozent und einer jährlichen Einzahlung von 14.000 Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren ließe sich ein Kapital von über 1,3 Millionen Euro aufbauen.

Ein direkter Vergleich zeigt zudem, dass ein 35-Jähriger beim Wechsel von einem Riester-Fondssparplan in ein Altersvorsorgedepot aufgrund der geringeren Kosten eine Differenz von 63.000 Euro beim Endkapital erzielen könnte.

Auszahlungsphase und Übertragung bestehender Verträge

In der Entnahmephase bietet das neue System verschiedene Optionen. Eine Einmalauszahlung ist für bis zu 30 Prozent des geförderten Kapitals möglich. Der verbleibende Teil muss als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr entnommen werden.

Die Besteuerung der Auszahlungen richtet sich nach dem Alter bei Beginn: Ab dem 65. Lebensjahr fallen 18 Prozent Steuern an, ab dem 67. Lebensjahr reduziert sich dieser Satz auf 17 Prozent. Während der Ansparphase bleiben Umschichtungen steuerfrei, zudem wird keine Vorabpauschale erhoben.

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Für Inhaber bestehender Riester-Verträge besteht die Möglichkeit, das Guthaben ab 2027 zu übertragen. Ein solcher Wechsel nimmt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Nach einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist der Umzug kostenlos, davor können Gebühren von maximal 150 Euro anfallen.

Marktentwicklung und ergänzende staatliche Maßnahmen

Finanzdienstleister bereiten sich bereits auf den Marktstart vor. Erik Podzuweit, Chef von Scalable Capital, kündigte Pläne für ein entsprechendes Angebot an. Die Smartbroker Holding hat sich zur Finanzierung von Wachstumsmaßnahmen im Bereich des Altersvorsorgedepots einen Kredit über 20 Millionen Euro bis Ende 2030 gesichert.

Das Unternehmen prognostiziert für 2026 einen Umsatz zwischen 67 und 72 Millionen Euro bei einem EBITDA zwischen -1,5 und 1,5 Millionen Euro und sieht ein Kundenpotenzial von über 20 Millionen Menschen.

Zusätzlich zum Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 die sogenannte Frühstartrente für die Jahrgänge 2020 und 2021. Hierbei zahlt der Staat ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein Depot ein. Dieses Kapital ist erst ab dem Rentenbeginn mit 65 Jahren verfügbar, wobei die Erträge steuerfrei bleiben. Das Bundeskabinett hatte diese Maßnahme am 12. August 2026 beschlossen.

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