Altersvorsorgedepot, Regeln

Altersvorsorgedepot: Neue Regeln für 45 Millionen ab Januar

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot neue Riester-Verträge und bietet flexible Auszahlungen, staatliche Zuschüsse sowie gedeckelte Kosten.

Altersvorsorgedepot startet 2027 mit hohen Zulagen und neuen Anbietern
Ein minimalistischer Holzschreibtisch in einem hellen, sonnendurchfluteten Raum mit einem leeren Notizbuch. Illustration mit AI erstellt.

Das neue Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 als zentrales Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Wie aus Medienberichten von Anfang September 2026 hervorgeht, richtet sich das Angebot an rund 45 Millionen Förderberechtigte.

Mit dem Start des Depots endet gleichzeitig die Ära der Riester-Verträge im Neugeschäft, da ab diesem Zeitpunkt keine neuen Abschlüsse mehr in der bisherigen Form getätigt werden können.

Attraktive Förderquoten für die Generation 55 Plus

Besonders für Späteinsteiger stellt sich die neue Förderstruktur laut Marktbeobachtern vorteilhaft dar. Personen über 55 Jahre können von hohen Förderquoten profitieren. Werden beispielsweise jährlich 1.200 Euro in das Depot eingezahlt, beläuft sich die Grundzulage auf 390 Euro, was einer Förderquote von 33 Prozent entspricht.

Bei einer jährlichen Einzahlung von 1.800 Euro und einem unterstellten Grenzsteuersatz von 42 Prozent kann die Förderung für einen 55-jährigen Sparer rund 980 Euro erreichen.

Berechnungen verdeutlichen den Effekt der staatlichen Zulagen über die Laufzeit: Ein 55-jähriger Anleger, der zehn Jahre lang monatlich 150 Euro investiert, könnte bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent einen Depotwert von circa 32.600 Euro erzielen. Ohne die staatliche Unterstützung läge der Endwert bei etwa 24.700 Euro. Die Zulagen machen in diesem Szenario somit einen Unterschied von rund 8.000 Euro aus.

Struktur der Zulagen und gesetzliche Kostendeckelung

Die jährliche Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro. Das System sieht vor, dass für jeden eingezahlten Euro der Sparer 50 Cent vom Staat erhält, bis eine eigene Einzahlung von 360 Euro erreicht ist.

Für darüber hinausgehende Beträge bis zu einer Grenze von 1.800 Euro werden 25 Cent pro Euro gefördert. Zusätzlich ist eine Kinderzulage von 300 Euro bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro vorgesehen sowie ein einmaliger Bonus für Berufseinsteiger in Höhe von 200 Euro.

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Im Gegensatz zu bisherigen Modellen besteht beim Altersvorsorgedepot keine Beitragsgarantie. Die Auszahlung kann flexibel ab dem 65. Lebensjahr erfolgen, wobei Anleger zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr wählen können.

Die Kosten für Standarddepots sind gesetzlich auf 1 Prozent pro Jahr gedeckelt. Ein Anbieterwechsel ist nach einer Laufzeit von fünf Jahren kostenlos, davor fallen Gebühren von maximal 150 Euro an.

Anbieter positionieren sich mit aggressiven Preismodellen

Im Vorfeld des Starts zeichnet sich ein intensiver Wettbewerb unter den Finanzdienstleistern ab. Smartbroker+ hat bereits eine Voranmeldung für das neue Depot gestartet. Das dortige Standarddepot soll ohne Depotgebühren, Sparplankosten oder Orderprovisionen auskommen; zudem werden die ETF-Kosten (TER) für die ersten drei Jahre mit 0 Euro angegeben.

Auch andere Institute haben ihre Konditionen konkretisiert. Quirion plant Angebote mit zwei Vanguard-ETFs bei Kosten von 0,07 und 0,08 Prozent ohne zusätzliche Depotgebühr.

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Scalable Capital beabsichtigt, auf Konto- und Depotgebühren zu verzichten, wobei die ETF-Kosten bis zu 0,15 Prozent pro Jahr betragen sollen und das erste Jahr kostenfrei bleibt. Deka projektiert einen globalen Aktien-ETF mit Effektivkosten von 0,1 Prozent, während Union Investment eine Gesamtkostenquote von 0,65 Prozent anstrebt.

Bestandsschutz und Vererbbarkeit

Bestehende Riester-Verträge genießen weiterhin Bestandsschutz. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Ein solcher Wechsel ist jedoch unwiderruflich. Zu beachten ist zudem, dass neue geförderte Verträge ab dem 1. Januar 2027 keinen Zusatzschutz für Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit mehr enthalten dürfen.

In Bezug auf die Nachfolgeplanung bietet das Modell neue Optionen. Eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren kann vereinbart werden. Zudem ist die Vererbung an den Ehepartner durch Übertragung in dessen eigenes Depot steuerfrei möglich.

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