Aktivrentengesetz, Euro

Aktivrentengesetz: 2.000 Euro steuerfrei für Rentner ab Juli

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 05:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 lockt das Aktivrentengesetz mit einem steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro für erwerbstätige Rentner.

Aktivrentengesetz 2026: Neue Steuervorteile für arbeitende Rentner
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen; im Hintergrund ist eine arbeitende ältere Person zu sehen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Juli 2026 gelten mit dem Inkrafttreten des Aktivrentengesetzes neue steuerliche Rahmenbedingungen für Rentner, die über den Eintritt in den Ruhestand hinaus erwerbstätig bleiben. Die Reform zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen durch finanzielle Anreize zu erhöhen. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung eines steuerfreien Hinzuverdienstes von bis zu 2.000 Euro pro Monat für Bezieher einer Altersrente.

Steuerliche Entlastungen und neue Freibeträge im Jahr 2026

Flankiert wird das Aktivrentengesetz von allgemeinen Anpassungen im Steuerrecht für das laufende Kalenderjahr. Der steuerliche Grundfreibetrag wurde auf 12.348 Euro für Alleinstehende angehoben, während für verheiratete Paare ein Betrag von 24.696 Euro gilt. Für Personen, die im Jahr 2026 erstmals eine Rente beziehen, wurde der Besteuerungsanteil auf 84 Prozent festgelegt.

Zusätzliche Erleichterungen ergeben sich im Bereich der Arbeitszeitgestaltung. Überstundenzuschläge bleiben bis zu einem Zuschlagssatz von maximal 25 Prozent steuerfrei, sofern der zugrunde liegende Grundlohn 50 Euro nicht überschreitet. Auch bei den Mobilitätskosten gibt es Anpassungen: Die Pendlerpauschale wurde einheitlich auf 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer festgesetzt. Während die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis maximal 2035 verlängert wurde, steigt die CO?-Steuer auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Im Gastgewerbe wurde die Mehrwertsteuer dauerhaft auf 7 Prozent festgeschrieben.

Debatte um die Zukunft der Minijobs

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Während das Aktivrentengesetz neue Spielräume schafft, empfiehlt die Alterssicherungskommission eine grundlegende Reform der geringfügigen Beschäftigung. In ihrer aktuellen Empfehlung spricht sich die Kommission für die Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs aus. Demnach sollen Minijobber künftig ohne die bisherige Opt-out-Möglichkeit direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen hiervon seien lediglich für Schüler vorgesehen.

Hintergrund dieser Empfehlung sind die aktuellen Strukturen am Arbeitsmarkt. Im ersten Quartal 2026 wurden bundesweit 6,8 Millionen Minijobber registriert. Davon zahlten 79,1 Prozent keine eigenen Beiträge in die Rentenversicherung ein. Die finanziellen Auswirkungen einer Versicherungspflicht werden anhand von Modellrechnungen verdeutlicht: Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro beläfe sich der Eigenanteil für den Arbeitnehmer auf 21,71 Euro. Dies würde zu einer Erhöhung der späteren Rente um 5,68 Euro pro Jahr führen.

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Politische Einordnung und Verbandsreaktionen

Trotz der Empfehlungen der Kommission betonte Kanzler Merz, dass eine komplette Abschaffung der Minijobs nicht geplant sei. Damit reagierte die Regierungsspitze auf die anhaltende Diskussion über die Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen. Kritik an den Vorschlägen der Alterssicherungskommission kam umgehend von Arbeitgeberverbänden. Sowohl der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprachen sich gegen die geforderten Änderungen aus.

Zusätzlich zu den neuen Verdienstmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2026 eine weitere Neuerung vor: Für Personen, die in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreit waren, wurde eine einmalige Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung geschaffen. Diese Regelung soll es Betroffenen ermöglichen, ihre Absicherung im Alter unter den neuen gesetzlichen Vorzeichen nachzubessern.

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