AFP Brandenburg: Einheitlicher Zuschuss von 30 Prozent für Investitionen
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 04:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Land Brandenburg richtet das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) neu aus. Künftig gilt für alle förderfähigen Vorhaben ein einheitlicher Zuschuss von 30 Prozent. Damit ersetzt das Land die bisherigen gestaffelten Fördersätze durch ein vereinfachtes Fördermodell, wie aus einem Branchenbericht vom 03.10.2026 hervorgeht.
Fördersummen und finanzielle Rahmenbedingungen
Die überarbeiteten Förderbestimmungen legen klare finanzielle Grenzen für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe fest. Das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen ist auf bis zu 3 Mio. Euro gedeckelt.
Daraus ergibt sich bei dem Fördersatz von 30 Prozent eine maximale Förderung von 900.000 Euro pro Betrieb. Um auch kleineren Projekten eine Unterstützung zu ermöglichen, wurde die Untergrenze für förderfähige Vorhaben festgelegt: Die Mindestinvestition liegt bei 20.000 Euro.
Die Bereitstellung der öffentlichen Gelder erfolgt im Rahmen der bewährten Bund-Länder-Zusammenarbeit. Die Finanzierung wird dabei anteilig aufgeteilt: Der Bund trägt 60 Prozent der öffentlichen Fördermittel, während das Land Brandenburg die verbleibenden 40 Prozent übernimmt.
Schwerpunkte auf Tierwohl sowie Umwelt- und Klimaschutz
Inhaltlich knüpft das Land die Vergabe der Zuschüsse an strenge Kriterien, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Im Mittelpunkt der Förderung steht insbesondere die Einführung besonders tiergerechter Haltungsformen, die verbindlich über den bestehenden gesetzlichen Mindeststandards liegen müssen. Landwirte, die ihre Ställe entsprechend umbauen oder modernisieren, können die Mittel in Anspruch nehmen.
Das Land Brandenburg hat das AFP neu ausgerichtet: einheitlich 30 Prozent Zuschuss für alle förderfähigen Vorhaben, bis zu 900.000 Euro pro Betrieb. Wer jetzt umbaut, sollte wissen, welche Tierwohl- und Klimaauflagen greifen und wie der digitale Antrag läuft. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch die Förderfähigkeit. AFP-Checkliste 2026 jetzt anfordern
Einen weiteren zentralen Pfeiler bilden betriebliche Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz. Gefördert werden technische und bauliche Maßnahmen, die messbar zur Reduzierung von Emissionen, zur Schonung natürlicher Ressourcen oder zur Verbesserung der betrieblichen Klimabilanz beitragen.
Digitales Antragsverfahren und Zeitplan bis Ende 2028
Für die Abwicklung des Programms ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zuständig. Anträge auf Förderung müssen digital bei der Förderbank eingereicht werden. Für die laufende Antragsrunde ist als Stichtag der 31.12.2026 vorgegeben. Die Förderrichtlinie selbst besitzt eine längerfristige Laufzeit und gilt bis Ende 2028.
Die Antragsfrist für die laufende AFP-Runde endet am 31.12.2026 — und der Antrag muss digital bei der Förderbank eingehen. Wer die Tierwohl-Auflagen nicht rechtzeitig einordnet, verliert Zeit, die kein Betrieb hat. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie die Frist ohne Nachfragen halten. Schritt-für-Schritt-Antragsweg jetzt sichern
Hintergrund der zeitlichen Befristung sind agrarpolitische Weichenstellungen auf europäischer Ebene. Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt bezeichnete die Richtlinie als eine Brücke für die Jahre 2027 und 2028. Grund für diesen Übergangsschritt sei die noch offene Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2028. Bis die künftigen europäischen Rahmenbedingungen feststehen, soll das neu ausgerichtete Landesprogramm den märkischen Landwirtschaftsbetrieben Planungssicherheit für anstehende Investitionen bieten.
