Hessen, Deutschland

Nestlé ruft bestimmte Babynahrung zurück

05.01.2026 - 12:17:40 | dpa.de

Nestlé ruft vorsorglich bestimmte Säuglingsnahrung zurück. In einer Zutat eines Zulieferers könnte möglicherweise ein Toxin enthalten sein, das zu Durchfall und Erbrechen führen kann.

Nestlé ruft bestimmte Säuglingsnahrung zurück: Eltern sollen Produkte nicht mehr verwenden - Foto: Boris Roessler/dpa
Nestlé ruft bestimmte Säuglingsnahrung zurück: Eltern sollen Produkte nicht mehr verwenden - Foto: Boris Roessler/dpa

Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé ruft mehrere Säuglingsnahrungsprodukte vorsorglich zurück. Hintergrund ist laut Nestlé, dass in einer der Zutaten eines Zulieferers möglicherweise Cereulid vorhanden sein könnte. Cereulid ist ein Toxin, dass durch das Bakterium Bacillus cereus entstehen kann. Betroffen sind verschiedene Pulver und Flüssigkeiten in Dosen, Schachteln und Flaschen der Marken «Beba» und «Alfamino».

In enger Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden würden bestimmte Chargen zurückgerufen, die in Deutschland verkauft worden seien, teilte der Konzern in Frankfurt mit. «Die Sicherheit und das Wohlbefinden von Säuglingen haben für uns absolute Priorität.» Kritik kam unterdessen von der Verbraucherorganisation Foodwatch, die volle Transparenz forderte.

Cereulid kann zu Durchfall und Erbrechen führen

Welche Auswirkungen sind möglich? «Cereulid kann innerhalb von 30 Minuten bis 6 Stunden Erbrechen, Durchfall und ungewöhnliche Müdigkeit auslösen», erklärte ein Unternehmenssprecher. Zeige das Kind keine dieser Symptome, bestehe kein Grund zur Sorge hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen. 

«Es ist uns wichtig zu betonen, dass bislang keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bestätigt worden sind», hieß es in einer Mitteilung. 

Eltern sollen betroffene Produkte nicht verwenden

Und: «Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte mit den entsprechenden Chargennummern/Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, werden gebeten, ihre Kinder hiermit nicht mehr zu füttern, sondern die Produkte dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden.» Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Sollten Eltern Bedenken hinsichtlich der Gesundheit ihres Kindes haben, wird ihnen geraten, mit einem Kinderarzt zu sprechen. 

«Wir verstehen, dass diese Nachricht bei Eltern Besorgnis auslösen kann», erklärte der Konzern. So wolle man klare und transparente Informationen sowie Unterstützung anbieten. 

Bei Fragen stehe der Nestlé Verbraucherservice zur Verfügung. Dieser sei unter der Telefonnummer +49 (0) 800 2344 944 erreichbar - montags bis samstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie sonntags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Foodwatch fordert mehr Transparenz

Die Verbraucherorganisation Foodwatch zeigte sich hingegen nicht zufrieden. Sie forderte den Konzern und die zuständige Lebensmittelbehörde auf, alle Informationen zu veröffentlichen. Es seien noch viele Fragen offen, hieß es. Zum Beispiel, seit wann Nestlé und die Behörden von dem Problem wussten, und welche Maßnahmen ergriffen wurden. 

«Nestlé behauptet, dass bisher keine Symptome oder Erkrankungen aufgetreten sind, dabei ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar – denn der Rückruf kam erst heute Vormittag», sagte Alina Nitsche von foodwatch.

Um mehr Details zu dem aktuellen Fall zu erhalten, hat die Verbraucherorganisation nach eigenen Angaben einen Fragenkatalog sowohl an Nestlé als auch an die zuständigen Behörden in Hessen geschickt. 

Foodwatch forderte zudem erneut eine Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schwerwiegenden Verstößen müsse es Sanktionen und Geldstrafen für Unternehmen geben, die wirklich finanziell abschrecken. Bisher kämen Lebensmittelfirmen allzu oft ungestraft oder mit geringfügigen Verwarnungen und relativ kleinen Geldstrafen davon.

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