BGH DSGVO-Haushaltsausnahme: EuGH soll Grenzen des Datenschutzes im Privaten klären
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Bundesgerichtshof (BGH) will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, wann die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei privaten Vorgängen gilt und wann die sogenannte Haushaltsausnahme greift.
BGH legt zwei Alltagsfälle dem EuGH vor
Der erste Zivilsenat des BGH hat beschlossen, dem EuGH im Rahmen von zwei Verfahren mehrere Fragen zur Auslegung der Ausnahme für den persönlichen Bereich vorzulegen. Nach Angaben des Gerichts betreffen die Fälle Streitigkeiten aus Hessen und Niedersachsen, in denen es um heimliche Videoaufnahmen in der Familie und um das Weiterleiten privater Nachrichten geht.
In einem Verfahren hatte eine Mutter ihre Tochter verklagt, weil diese sie zu Hause mit einer Videokamera heimlich überwacht hatte. Die Tochter soll die Aufnahmen später an die Polizei weitergegeben haben. Die Mutter verlangt dagegen rechtlichen Schutz und sieht ihre Rechte verletzt.
Whatsapp-Nachrichten an Arbeitgeber weitergeleitet
Der zweite Fall betrifft eine Frau, die private Whatsapp-Nachrichten einer früheren Freundin nach einem Streit an deren Arbeitgeber weiterleitete. Die Freundin verlor daraufhin ihren Arbeitsplatz und klagte auf eine Geldentschädigung wegen der Weitergabe der Nachrichten.
In beiden Verfahren stellt sich die Frage, ob die Beklagten durch ihr Verhalten gegen die DSGVO verstoßen haben oder ob die Haushaltsausnahme greift, die rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten von den europäischen Datenschutzregeln ausnimmt.
Haushaltsausnahme und europäische Vorgaben
Die Haushaltsausnahme der DSGVO sieht vor, dass bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten im privaten Umfeld nicht den strengen europäischen Vorgaben unterliegen. Unklar ist jedoch, wie weit diese Ausnahme reicht, wenn private Handlungen Folgen außerhalb des unmittelbaren Familien- oder Freundeskreises haben.
Der BGH möchte deshalb vom EuGH wissen, was genau unter der Ausübung rein persönlicher oder familiärer Tätigkeiten zu verstehen ist. Die Antworten aus Luxemburg sollen den nationalen Gerichten mehr Orientierung geben, wie Fälle an der Schnittstelle von privater Sphäre und Datenschutzrecht zu bewerten sind.
Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt
Die beiden Verfahren vor dem BGH werden bis zu einer Entscheidung aus Luxemburg ausgesetzt. Nach einer Vorabentscheidung des EuGH müssen die nationalen Gerichte zwar weiterhin selbst über die konkreten Fälle entscheiden, sind dabei aber an die Auslegung der europäischen Richter gebunden.
Mit der Vorlage an den EuGH setzt der BGH ein Signal, dass Fragen zum Datenschutz im privaten Umfeld künftig stärker auf europäischer Ebene geklärt werden sollen. Die Entscheidung der Luxemburger Richter dürfte für zahlreiche ähnliche Konstellationen im Alltag von Bedeutung sein.
Warum die Haushaltsausnahme der DSGVO so wichtig ist
Die vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fälle betreffen einen Kernkonflikt des Datenschutzrechts: Wie weit reichen die europäischen Regeln in den privaten Alltag hinein? Die Haushaltsausnahme soll verhindern, dass etwa Familienfotos oder private Adresslisten unter die strengen Vorgaben der DSGVO fallen. Unklar ist bislang jedoch, ab wann eine eigentlich private Handlung nach außen wirkt und damit doch als Datenverarbeitung mit beruflichem oder öffentlichem Bezug gilt.
Gerade digitale Kommunikation und einfache Aufnahmegeräte verschieben die Grenzen. Wer andere im häuslichen Umfeld heimlich filmt oder Chatnachrichten aus einem privaten Messenger-Dienst an Dritte weiterleitet, verarbeitet personenbezogene Daten – mit potenziell erheblichen Folgen für die Betroffenen. Nationale Gerichte müssen daher klären, ob solche Vorgänge noch vom privaten Bereich gedeckt sind oder ob sie in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und damit an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.
Spannungsfeld zwischen Privatsphäre, Beweisinteresse und Arbeitsrecht
Die Verfahren zeigen zudem, wie eng Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und Arbeitsrecht miteinander verwoben sind. Im Fall der weitergeleiteten WhatsApp-Nachrichten steht neben dem Datenschutz auch die Frage im Raum, unter welchen Umständen private Kommunikation in ein Arbeitsverhältnis hineinwirkt und sogar zum Jobverlust führen kann. Arbeitgeber erhalten dadurch Einblicke in eigentlich vertrauliche Inhalte, was die Grenze zwischen dienstlicher und privater Sphäre neu auslotet.
Im Fall der heimlichen Videoaufnahmen stellt sich wiederum die Frage, wann eine vermeintlich private Aufzeichnung zu einem Beweismittel für Behörden wird. Die spätere Weitergabe an die Polizei kann den Charakter der Datenverarbeitung verändern und staatliche Stellen in den Vorgang einbinden. Die Entscheidung des EuGH wird deshalb darüber mitbestimmen, in welchen Konstellationen sich Bürger auf Datenschutzrechte berufen können – und wann sie sich bei datenschutzwidrigem Verhalten gegenüber Angehörigen oder Bekannten selbst Haftungsrisiken aussetzen.
Folgen für Bürger, Gerichte und Gesetzgeber
Die Vorabentscheidung aus Luxemburg wird nicht nur die beiden konkreten Verfahren lenken, sondern als Leitentscheidung für ähnliche Konstellationen dienen. Gerichte in den Mitgliedstaaten erhalten mehr Klarheit, wie die Haushaltsausnahme auszulegen ist, und können vergleichbare Streitfälle einheitlicher bewerten. Für Bürger schafft dies mehr Rechtssicherheit, welche datenschutzrechtlichen Pflichten sie im Umgang mit nahestehenden Personen und im Rahmen digitaler Kommunikation beachten müssen.
Auch für den Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene können sich Konsequenzen ergeben. Sollte der EuGH die Haushaltsausnahme eng fassen, könnte zusätzlicher Regelungsbedarf entstehen, etwa für den Umgang mit privaten Chats, Videos oder Fotos, die bewusst an Behörden oder Arbeitgeber weitergegeben werden. Bleibt die Ausnahme weit gefasst, dürfte stärker auf andere Instrumente wie Persönlichkeitsrecht, Strafrecht oder arbeitsrechtliche Vorschriften zurückgegriffen werden. In jedem Fall wird die Entscheidung für künftige Streitigkeiten im privaten Umfeld und für den Alltag vieler Nutzer digitaler Dienste eine maßgebliche Rolle spielen.
