Lüge in Absagemail? Weiter Streit um Buchhandlungspreis
11.03.2026 - 14:38:00 | dpa.deDie drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchläden werfen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor, sie in einer Absagemail getäuscht zu haben - sein Haus weist entsprechende Vorwürfe zurück. Die Anwaltskanzleien der betroffenen Buchhandlungen in Bremen, Göttingen und Berlin erheben den Vorwurf, in einer Mail sei die Absage «wahrheitswidrig» damit begründet worden, dass die unabhängige Jury die Buchläden nicht ausgewählt habe. Tatsächlich hatte Weimer sie laut eigenen Angaben wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Preisliste streichen lassen.
«Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige», teilte der Göttinger Anwalt Sven Adam mit. Man wolle jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt prüfen.
Standardisierte Absage «aus Gründen des Geheimschutzes»
Eine Sprecherin Weimers verwies dagegen darauf, es sei eine «standardisierte Absage» verschickt worden. «Die Mail ging an alle Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten», teilte sie der Deutschen Presse-Agentur mit. «Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe. Wir verweisen insoweit an das Bundesinnenministerium.»
Seit Tagen sorgt die Entscheidung Weimers, drei linke Buchläden als Preisträger auszuschließen, für Debatten. Weimer (parteilos) argumentierte, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht «an Feinde des Staates» gehen, wie er es im Kulturausschuss des Bundestags gesagt hatte. Anwälte der Buchläden reichten nach eigenen Angaben vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln Klage ein.
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird an mehr als 100 Buchhandlungen in Deutschland verliehen. Die unabhängige Jury distanzierte sich Anfang der Woche von der Entscheidung, drei Buchhandlungen auszuschließen. Die nachträgliche Entscheidung sei vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) getroffen worden und «lag außerhalb unseres Einflussbereichs», heißt es in der Stellungnahme.
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