Arzt vor Gericht: Wollte er Menschen töten - oder helfen?
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:57 Uhr, dpa.deSchwer kranke Patienten, die unter Qualen leiden, Ärzte, die um ihr Leben ringen - und ein Mediziner, der ihnen Medikamente gibt und sie damit tötet. Das wird einem Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover vorgeworfen, er steht nun vor Gericht. Der 49-Jährige ist wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Wollte er die Menschen wirklich töten? Seine Verteidiger schätzen den Fall völlig anders ein als die Ermittler: Ihr Mandant habe den Patienten Qualen ersparen wollen, er sei ein verantwortungsvoller Arzt.
Strafbar oder nicht?
Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht, sagte Rechtsanwalt Jürgen Hoppe zu Prozessbeginn am Landgericht Hannover. «Diese Vorwürfe treffen nicht zu.» Alle drei Patienten, um die es in dem Prozess gehe, seien «am Ende ihres Lebens angekommen» gewesen. Der Arzt habe «palliative Sedierungen» vorgenommen, die «alternativlos»gewesen seien. Er habe unter Beachtung medizinischer Standards und des geltenden Rechts gehandelt. Der angeklagte Deutsche, ein grauhaariger Mann in weißem Shirt, lächelt immer wieder ins Publikum.
Was wird dem verheirateten Mediziner genau vorgeworfen? Laut Anklage soll er als Notarzt versucht haben, eine Patientin zu töten und im Krankenhaus zwei schwer kranke Patienten getötet haben - und zwar im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Die drei Verteidiger kündigten an, ihr Mandant werde sich einlassen und auch Fragen beantworten - beim nächsten Verhandlungstermin am 23. Juli.
Als Notarzt im Einsatz
Die Staatsanwältin warf ihm vor, er sei am 17. Mai 2019 als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden, die an einer Gehirnerkrankung mit Demenz sowie den Folgen eines Schlaganfalls und einer Lungenentzündung gelitten habe. Die Frau soll unruhig und psychotisch gewesen sein - schließlich soll der 49-Jährige beschlossen haben, sie nicht in eine Klinik einzuweisen, sondern zu töten. Er soll ihr Morphin in hoher Dosierung und Beruhigungsmittel gegeben haben, schließlich auch fünf Ampullen des Schmerzmittels Fentanyl. Dann soll er gemeldet haben, die Patientin sei gestorben.
Allerdings sei die Kranke nur eingeschlafen, sagte die Staatsanwältin. Er soll der 82-Jährigen drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, weil er gewollt habe, dass sie in seiner Gegenwart stirbt. Die Frau starb schließlich in der folgenden Nacht.
Arzt soll beschlossen haben, 20-Jährigen zu töten
Der zweite angeklagte Todesfall: Am 18. Juni 2020 starb ein 20-jähriger Leukämiepatient, der laut Anklage seit Wochen auf der Intensivstation lag. Er sei beatmet worden, akute Lebensgefahr habe nicht bestanden. Dennoch soll der Arzt vorgehabt haben, die Therapie zu beenden - es sei «jetzt Schluss». Der 49-Jährige soll Fentanyl und das Narkosemittel Propofol angeordnet und sich im Laufe des Tages entschlossen haben, den 20-Jährigen zu töten. In Anwesenheit der Eltern soll der Arzt dem jungen Mann weitere Medikamente gegeben und die Beatmung abgeschaltet haben.
71-Jähriger: Nichte will, dass er lebt
Der dritte Fall dreht sich um einen 71-Jährigen, der am 14. März 2025 starb. Der Mann habe im künstlichen Koma gelegen, er habe unter Dermatomyositis - einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung, die die Muskulatur und die Haut betrifft - und einer Lungenentzündung gelitten. Seine Nichte habe lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht, sagte die Staatsanwältin. Der Patient sei in Bauchlage beatmet worden, als er gedreht wurde, sei die Sauerstoffsättigung stark gesunken. Der angeklagte Arzt soll geäußert haben, es sei klar, dass der Patient sterbe, die Therapie werde eingestellt. Er soll ihm eine tödliche Dosis Propofol gegeben haben.
Brysch: Entscheidend ist Einwilligung des Patienten
Rechtsanwalt Hoppe sagte mit Blick auf die Patienten, es habe keine Alternative gegeben. Die 82-Jährige habe Schmerzen gehabt und im Sterben gelegen, der 20-Jährige habe «schwerste immunologische Reaktionen» nach einer Stammzellenspende gezeigt, eine realistische Überlebensprognose habe nicht vorgelegen. Der 71-Jährige schließlich sei in Erstickungsgefahr gewesen, dies habe er nicht mitbekommen sollen.
Wie soll man die Vorwürfe nun einschätzen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: «Ob der Internist tatsächlich Morde begangen hat, muss das Gericht klären. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.» Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei aber die Einwilligung der Patienten. «Liegt die nicht vor, dann steht ein Tötungsdelikt im Raum», erklärte er.
Pflege und Medizin machten es Tätern zu leicht, denn «bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag». Täter gerieten daher lange nicht unter Verdacht der Kolleginnen und Kollegen, sagte Brysch.
