Deutschland, Niedersachsen

Buchladen will Weimer ein Zitat gerichtlich verbieten lassen

24.03.2026 - 19:40:44 | dpa.de

Der Kulturstaatsminister sagt, der Buchhandlungspreis dürfe nicht an «politische Extremisten» vergeben werden. Dagegen ziehen Berliner Buchhändlerinnen vor Gericht.

Gegen Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit Blick auf den Deutschen Buchhandlungspreis geht ein Buchladen nun gerichtlich vor. (Archivbild) - Bild: Carsten Koall/dpa
Gegen Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit Blick auf den Deutschen Buchhandlungspreis geht ein Buchladen nun gerichtlich vor. (Archivbild) - Bild: Carsten Koall/dpa

Im Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis zieht der Berliner Buchladen «Zur schwankenden Weltkugel» gegen eine Äußerung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor Gericht. Man habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, teilte Anwalt Jasper Prigge mit. «Dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien soll verboten werden, den Buchladen und seine Betreiberinnen öffentlich als politische Extremistinnen zu bezeichnen.»

Es geht um einen Satz Weimers in einem Interview der «Zeit», nachdem Weimer den Berliner Buchladen und zwei weitere wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Liste des Buchhandlungspreises streichen ließ. Der Interviewer stellte die Frage: «Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?» Weimer antwortete: «Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.» 

Die Betreiberinnen des Buchladens hatten eine Unterlassungserklärung von Weimer gefordert. Doch Weimer lehnte ab. «Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben», teilte eine Sprecherin des Kulturstaatsministers mit. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. «Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person», erklärte die Sprecherin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eingang des Eilantrags bestätigt. (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Nach Angaben des Gerichtssprechers ist offen, wann es eine Entscheidung geben könnte.

de | unterhaltung | 68977611 |

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