Thema: Freizeit

Zeitausgleich, OGH

Zeitausgleich: OGH bestätigt – Krankheit führt zu keiner Nachgewährung

Ein minimalistischer Büroschreibtisch mit Notizbuch und Kalender als Symbol für Arbeitszeit und Zeitausgleich. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Büroschreibtisch mit Notizbuch und Kalender als Symbol für Arbeitszeit und Zeitausgleich. - Foto: über boerse-global.de

Eine Erkrankung während des Zeitausgleichs führt nicht zur Nachgewährung der Stunden. Der OGH bestätigt: Anders als Urlaub wird die Freizeit nicht unterbrochen.

boerse-global.de, 26.07.26 13:30 Uhr