Thema: Zollzinsen

Bundesfinanzhof, Zollzinsen

Bundesfinanzhof: Zollzinsen als außerordentlicher Aufwand bei Unternehmensbewertung

Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol für eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol für eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof stuft Verzugszinsen auf Zollabgaben als außergewöhnliche Belastung ein. Dies beeinflusst die steuerliche Unternehmensbewertung im Ertragswertverfahren maßgeblich.

boerse-global.de, heute 03:18 Uhr