Thema: Wiedereingliederungszeiten

BEM-Pflicht, Wiedereingliederungszeiten

BEM-Pflicht: Wiedereingliederungszeiten zählen vollständig zur Frist

Ein moderner, aufgeräumter Schreibtisch mit Notizbuch und Stift in einer hellen, professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner, aufgeräumter Schreibtisch mit Notizbuch und Stift in einer hellen, professionellen Büroumgebung. - Foto: über boerse-global.de

Stufenweise Wiedereingliederung verlängert die Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen diese Zeiten bei der BEM-Fristberechnung vollständig berücksichtigen.

boerse-global.de, 16.08.26 22:09 Uhr