Thema: Verwaltungsaufwendungen

Nachlass, Niederlanden

Nachlass in den Niederlanden: Räumungskosten sind nicht absetzbar

Ein ruhiger Friedhof mit schlichten Grabsteinen auf einer gepflegten Grünfläche bei sanftem Morgenlicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein ruhiger Friedhof mit schlichten Grabsteinen auf einer gepflegten Grünfläche bei sanftem Morgenlicht. - Foto: über boerse-global.de

Der Belastingdienst erlaubt den Abzug bestimmter Bestattungskosten; Verwaltungsaufwendungen bleiben unberücksichtigt, Versicherungsleistungen mindern den Abzug.

boerse-global.de, 16.10.26 17:00 Uhr