Nachlass in den Niederlanden: Räumungskosten sind nicht absetzbar
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 17:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deBei der Abwicklung eines Erbfalls und der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2026 gelten beim niederländischen Belastingdienst klare Vorgaben für die steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben.
Wie aus Berichten vom 15. Oktober 2026 hervorgeht, können Hinterbliebene normale Begräbnis- und Einäscherungskosten als Nachlassschulden steuermindernd geltend machen. Andere häufig anfallende Posten, darunter etwa die Räumung des Hausrats, sind dagegen ausdrücklich nicht abzugsfähig.
Welche Bestattungsaufwendungen steuerlich anerkannt werden
Der Belastingdienst stuft direkte Aufwendungen rund um das Begräbnis oder die Kremation als abzugsfähige Nachlassschulden ein. Zu den anerkannten Kosten zählen unter anderem die Anschaffung von Sarg oder Urne, die Errichtung eines Grabsteins sowie die Ausrichtung der traditionellen Kaffeetafel. Auch die Aufwendungen für eine Gedenkfeier können geltend gemacht werden, sofern diese innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall stattfindet.
Greift für die Beisetzung eine Bestattungsversicherung, mindert deren Auszahlungssumme den abziehbaren Betrag. Sollte die ausgezahlte Versicherungsleistung die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen, muss der entsprechende Mehrbetrag in der Steuererklärung angegeben werden.
Ausschlüsse bei Nachlassabwicklung und Verwaltung
Deutliche Grenzen setzt die niederländische Steuerbehörde hingegen bei administrativen und organisatorischen Folgekosten. Ausdrücklich nicht absetzbar sind Notargebühren, wie sie beispielsweise für die Ausstellung eines Erbscheins anfallen. Ebenso wenig können Makler- und Wertermittlungskosten, die Vergütung eines Testamentsvollstreckers oder Aufwendungen für die Räumung des Hausrats vom Nachlasswert abgezogen werden.
Die praktische Auswirkung dieser Differenzierung veranschaulicht ein Berechnungsbeispiel der Finanzbehörden: Beläuft sich ein Gesamtnachlass auf 120.000 EUR und entstehen reguläre Bestattungskosten in Höhe von 9.500 EUR, während eine Versicherung 6.000 EUR erstattet, verbleiben 3.500 EUR als abzugsfähiger Betrag.
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Fallen zusätzlich 3.000 EUR für Notar, Makler und Hausratsräumung an, bleiben diese unberücksichtigt. Der steuerlich relevante Nachlasswert reduziert sich in diesem Fall von 120.000 EUR um lediglich 3.500 EUR auf 116.500 EUR.
Freibeträge und Berücksichtigung in Vermögensbox 3
Für Kinder des Erblassers greift im Jahr 2026 ein Freibetrag von 26.230 EUR. Auf Basis des genannten Beispiels verbleibt nach Abzug des Freibetrags ein steuerpflichtiger Betrag von 90.270 EUR.
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Innerhalb der ersten Tarifstufe, die bis 158.669 EUR reicht, liegt der Steuersatz für Kinder bei 10 Prozent. Daraus ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 9.027 EUR, was durch den Kostenabzug eine Entlastung von 350 EUR bedeutet.
Darüber hinaus spielen noch ausstehende Forderungen eine Rolle für die niederländische Vermögensbesteuerung. Eine am Stichtag 1. Januar noch offene Erbschaftsteuerschuld gilt steuerlich als Verbindlichkeit in Box 3. Hierbei greift für das Steuerjahr 2026 ein Schulden-Schwellenwert von 3.800 EUR für Alleinstehende beziehungsweise 7.600 EUR für Steuerpflichtige mit einem anerkannten Fiskalpartner.
