Thema: Urlaubsabrechnung

Urlaubsabrechnung, BAG

Urlaubsabrechnung: BAG verbietet Pauschalabrechnung nach Kalendertagen

Ein Schreibtisch mit einem Papierkalender und einem Füllfederhalter bei natürlichem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein Schreibtisch mit einem Papierkalender und einem Füllfederhalter bei natürlichem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verbietet die pauschale Urlaubsverrechnung nach Kalendertagen. Feiertage ohne Arbeitspflicht dürfen nicht als Urlaub angerechnet werden.

boerse-global.de, heute 13:18 Uhr
Digitales Tablet zur Arbeitszeiterfassung auf einem modernen Büroschreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Digitales Tablet zur Arbeitszeiterfassung auf einem modernen Büroschreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines Kalenders oder digitalen Planers mit markierten Daten und komplexen Schichtplänen, überlagert mit juristischen Dokumenten. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme eines Kalenders oder digitalen Planers mit markierten Daten und komplexen Schichtplänen, überlagert mit juristischen Dokumenten. - Foto: über boerse-global.de